Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Von der GbR zur GmbH führt leider kein Weg an der Auflösung der alten und Neugründung der angestrebten Gesellschaftsform vorbei. Eine direkte Umwandlung ist nicht möglich.
Daraus ergibt sich weiter, dass sämtliche mit der GbR bestehenden Verträge auf die GmbH umgeschrieben werden müssen. Dies geht jedoch nur mit Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner.
Lediglich die Information über den Wechsel der Gesellschaftsform an die Kunden reicht hier nicht aus.
Es müssen neue Verträge vereinbart werden. Immerhin ändert sich für die Kunden durch den Rechtsformwechsel das Haftungsrisiko. Die GmbH haftet ja nur mit der Stammeinlage, während bei der GbR jeder Gesellschafter mit seinem persönlichen Vermögen haftet.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de