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Weiterverkauf von kostenfreien Bildern mit Creative Commons CC0

13. Dezember 2015 16:40 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Nicole Maria Posner

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist es rechtlich erlaubt, Bilder welche auf verschiedenen Webseiten (bspw. pixabay.com) kostenlos zum Download angeboten werden, kommerziell weiter zu verkaufen?

Alle Bilder sind frei von Urheberrechten unter Creative Commons CC0 veröffentlicht.

Ich zitiere hierbei aus den Nutzungsbedingungen:

"Alle bereitgestellten Bilder und Videos auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend der Verzichtserklärung Creative Commons CC0. Soweit gesetzlich möglich, wurden von den Autoren sämtliche Urheber- und verwandten Rechte an den Inhalten abgetreten. Die Bilder und Videos unterliegen damit keinem Kopierrecht und können - verändert oder unverändert - kostenlos für kommerzielle und nicht kommerzielle Anwendungen in digitaler oder gedruckter Form ohne Bildnachweis oder Quellenangabe verwendet werden. Dennoch wissen wir einen freiwilligen Link auf die Quelle Pixabay sehr zu schätzen."

Wie gesagt, ist es rechtlich erlaubt diese Bilder kommerziell weiter zu veräußern bzw. diese gegen Entgelt zum Download im Internet anzubieten?

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Der Weiterverkauf ist nicht möglich. Gerade sollen Bilder oder andere Werke, welche als Public Domain gekennzeichnet sind, der freien Masse kostenlos zur Verfügung stehen.

Es ist richtig das in den Nutzungsbedingungen von einer kostenlosen Verwendung zu kommerziellen Zwecken die Rede ist, damit ist aber nicht der verkauf an den Bildern als solche gemeint, vielmehr kann an die Bilder für eigene Werbezwecke, Websites (die auch kommerziellen zwecken dienen) Flyern, Postkarten etc. benutzen.

Ein verkaufen der für die Öffentlichkeit frei zugänglichen Bilder würde auch dem Sinn und Zweck von Public Domain entgegenstehen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Maria Posner

Rechtsanwältin

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