Sehr geehrter Ratsuchender,
ich gehe trotz Namens- und Ortsidentität nicht davon aus, dass Sie ein an dieser Plattform teilnehmender Kollege sind und bitte um gelegentliche Bestätigung.
Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ist das Rechtsmittel der Erinnerung gemäß § 766 ZPO einzulegen und zwar beim Vollstreckungsgericht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg