Sehr geehrter Fragesteller,
nein, die Rechnung können Sie zurückweisen, sofern Sie nicht wissentlich und mutwillig die Elektrik in Ihrer Wohnung beschädigt haben. Insbesondere hätte bei Ihnen auch im Vorfeld nachgefragt werden können, auch sind drei Tage Arbeit für dies Arbeiten völlig überzogen. Insofern können Sie dies zurückweisen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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30449 Hannover
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Ich möchte mich erstmal bei Ihnen für Ihre schnelle Antwort bedanken. Da der neue Vermieter alles versucht uns aus der Wohnung raus Zudrängen, ist es halt schwer ohne richtiges Wissen dagegen vorzugehen.
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte ich den Widerspruch einlegen. Könnte ich Ihnen evtl. die Arbeitsberichte vom Elektriker (Da stehen auch die Arbeitstage und Zeiten) zuschicken, dass sie evtl. dies bezogen genauer antworten könnten?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne können Sie diese hochladen oder mir direkt schicken, dann kann ich Ihnen dies stichpunktartig aufschreiben.
Rechtsgrundlagen gibt es gerade keine, da der Vermieter etwas von Ihnen möchte und dafür eine Rechtsgrundlage benötigt. Unsere Argumentation ist, dass eben keine Rechtsgrundlage dafür exisitiert.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
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