Sehr geehrte Ratsuchende, sehr geehrter Ratsuchender,
Ein Gewohnheitsrecht setzt nicht nur voraus, dass eine gewisse Üblichkeit eines Verhaltens über einen langen Zeitraum vorliegt, sondern auch, dass während dieses Zeitraums davon ausgegangen wird, dass das Verhalten aufgrund bestehenden Rechts beibehalten wird. Der betroffene Kreis muss also davon ausgegangen sein, zu dem Verhalten verpflichtet zu sein. Das dürfte in Ihrem Fall wohl nicht vorliegen. Schließlich gingen Sie und Ihr Nachbar beide davon aus, dass Sie das Nachbargrundstück und damit Nachbareigentum nutzen.
Eine Grunddienstbarkeit, aus der Sie einen Anspruch auf Nutzung ableiten könnten, ist auch nicht ersichtlich. Eine solche setzt neben der Einigung mit Ihrem Nachbarn die Eintragung im Grundbuch voraus.
Sie hatten mit Ihrem Nachbarn einen schuldrechtlichen Vertrag geschlossen, aufgrund dessen Sie die Einfahrt mitbenutzen durften. Diesen hat Ihr Nachbar nun gekündigt. Daher dürften Sie die Einfahrt wohl nun nicht mehr benutzen.
Es tut mir leid, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichem Gruß!
RA Thomas Krajewski
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte