Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Frage in der konkreten Eingrenzung hat uns schon häufiger beschäftigt und wir haben deswegen auch mit kooperierenden Vermittlern das Gespräch gesucht. Tatsächlich haben Sie keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss einer Zusatzversicherung bzw. Absicherung der Altersrückstellung. Insoweit ergeben sich leider aus dem maßgeblichen § 205 VVG
keinerlei Rechte. Es ist auch nicht anzunehmen, dass Ihr Versicherungsvertrag dazu weitergehende REchte enthält.
Allerdings können Sie eigentlich jederzeit eine Zusatzversicherung oder eine Anwartschaftsversicherung auf dem Stand Ihres Eintrittsalters abschließen. Da wird Ihne der Versicherer sicherlich Angebote machen können. Bei der Anwartschaftsversicherung bleiben Ihnen die Altersrückstellungen erhalten; bei der sozusagen freiwilligen Zusatzversicherung wird Ihnen eine Beitragsminimierung wegen der Altersfreistellungen erhalten bleiben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann, Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Hellmann,
Danke für die rasche Antwort.
Ich hätte noch eine Verständnisfrage:
Sie schreiben, ich könne jederzeit eine Zusatzversicherung auf dem Stand meines Eintrittsalters abschließen.
Ist damit mein Alter bei Abschluß des bisherigen (nun zu kündigenden) PKV Vertrages gemeint oder mein Alter bei der Umstellung des Tarifs in eine private Krankenzusatzversicherung?
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Dame,
leider gilt das Alter bei der Umstellung. Ich kann Ihnen aber dringend empfehlen, eine Anwartschaftsversicherung zusätzlich einzubinden.