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Wechsel private KV in gesetzliche bei Kindern

5. Mai 2015 08:36 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.

Mein Mann ist seit Jahren privat versichert. Ich bin arbeite in Teilzeit und bin gesetzlich versichert und liege unter der Grenze. Zuerst waren beide Kinder bei mir in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert. Nun haben wir sie seit ein paar Monaten privat versichert bei meinem Mann, weil wir dachten, die Leistungen seien besser und die Kosten gleich.
Jetzt stellt sich aber heraus, dass es z.B. keine Lohnfortzahlung für mich gibt, wenn ich wegen der kids zuhause bleiben muß.
Gibt es eine Möglichkeit die kids wieder gesetzlich zu versichern? Laut Techniker Krankenkasse nicht.
Ist die einzige Mglk., dass er durch Lohnkürzung sich wieder gesetzlich versichern läßt?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das ist eine bekannte Problematik bei Eltern, die unterschiedlichen Versicherungssystemen angehören.

Kinder sind nach § 10 Abs. 3 SGB V nicht versichert in der Familienversicherung, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.

Das ist der Fall, da Ihr Mann ein höheres Einkommen hat als sie.

Kinder werden im Regelfall dem besser verdienenden Partner zugeordnet.

Damit besteht leider keine direkte Möglichkeit, die Kinder wieder in der GKV unterzubringen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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