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Wechsel Steuerklasse in Schwangerschaft

30. April 2020 10:15 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hauke Hagena

Hallo,

Meine Frau und ich erwarten im September Nachwuchs.

Wir sind aktuell in Steuerklasse 4/4, meine Frau ist Beamtin und verdient ca. 3000€ netto und ich bin Unternehmensberater mit ca. 3100€ netto (ohne Bonus).

Nunmehr die Frage, ob es sinnig ist, dass ich als Mann nun in Steuerklasse 3 gehe und somit für die kommenden Monate und insbesondere während des Mutterschutzes mehr Netto verdiene und meine Frau nach Wechsel in Klasse 5 trotzdem die maximale Summe von 1800€ monatlich während Mutterschutz erhält?

VG

Ich empfehle Ihnen, dass Sie sogar umgekehrt vorgehen:

Ihre Frau sollte jetzt und vor der Geburt in die günstige Steuerklasse 3 wechseln.

Denn das Eltern­geld orientiert sich nach der Geburt am Netto­gehalt vor der Geburt. Wenn Ihre Frau also nach der Geburt zu Hause bleibt und Eltern­geld erhalten soll, sollte sie deshalb in die für sie vor der Geburt güns­tigste Steuerklasse wechseln.

Nach der Geburt können Sie dann in 2021 die Steuerklassen wieder so verändern, dass Sie als Ehemann in Steuerklasse 3 sind.


Für weitere Fragen nutzten Sie bitte die Nachfragefunktion.

Rückfrage vom Fragesteller 30. April 2020 | 12:52

Lieber Herr Hagena,

herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Leider bezieht jene sich nur generisch auf einen derartigen Sachverhalt und nicht auf unsere tatsächliche Situation:

1. ein Wechsel meiner Frau - als Beamte - in 3 im Hinblick auf die Höhe des Elterngeldes ist nach Ihrem Ansatz nicht sinnig, da die 7-Monatsfrist nicht gewahrt wäre, richtig?

2. ein Wechsel meiner Frau in 3 ist zudem nicht sinnig, weil Sie faktisch nur 1800€ Elterngeld erhalten kann und das wäre auch bei Wechsel in 5 der Fall, richtig?

Dies waren meine Fragen und zudem wie es dann mit einer möglichen Steuernachzahlung aussehen würde, wenn meine Frau nun in 5 und ich in 3 gehen würden.

Ich bitte indes um Nachkorrektur
Viele Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. April 2020 | 15:57

1. 7-Monats-Frist

Wenn Ihre Frau im September entbindet, würde die 7-Monatsfrist jetzt nicht mehr eingehalten.

2. Höhe des Elterngeldes

Das Basiselterngeld ist höchstens auf 1.800 € begrenzt. Auch das ist richtig.

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