Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Wechsel PKV in GKV / während Schwangerschaft / Mutterschutz?

29. April 2016 15:22 |
Preis: 60€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.

Guten Tag,

ich würde gerne von dr PKV in díe GKV wechseln, am liebsten in die Familienkasse meines Ehemannes.

Ich war von 2010 bis August 2014 als "Beamtin auf Probe" in der PKV versichert, bin dann aus gesundheitlichen Gründen freiwillig aus dem Schuldienst ausgeschieden. Seitdem bin ich erwerbslos, aber nicht arbeitslos gemeldet. Ich beziehe keinerlei Bezüge oder Leistungen, da ich nie in die gesetzlichen Systeme eingezahlt habe.

Wegen den gesundheitlichen Problemen bin ich weiterhin in der PVK verblieben. Januar bis September 2015 war ich schwanger, den September 2015 habe ich Elternzeit genommen (300€ Basissatz, da ich ziemlich genau zwölf Monate kein einkommen hatte). Die restlichen 12 Monate Elternzeit hat mein Ehemann genommen, teils komplett, teils Teilzeit arbeitend.
Die Beiträge der PKV bezahle ich aus eigener Tasche, bin offiziell noch als "im öffentlichen Dienst" versichert. Mein Versicherungsmakler meinte, die Krankenkasse könne mich evtl. zwangsweise in den Basistarif versetzen, was noch teurer wäre bei weniger Leistungen.

Jetzt bin ich seit Januar wieder schwanger.
Mein Mann ist als Angestellter gesetzlich versichert, in seine Familienkasse kann ich wohl nicht wechseln? Kann ich mich freiwillig in der GKV pflichtversichern? Zähle ich dann als Erwerbslose? Ich habe wohl drei Monate Kündigungsfrist in der PKV, dann wäre ich schon im Mutterschutz. Muss ich erst die PKV kündigen, oder mich erst um eine Anschlussversicherung kümmern?

Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Mein Mann ist als Angestellter gesetzlich versichert, in seine Familienkasse kann ich wohl nicht wechseln?

Sie waren versicherungsfrei nach § 6 SGB VI . Damit sind Sie Mitglied in der PKV geworden und haben sich gegen die Mitgliedschaft in der GKB entschieden. Damit sind Sie nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V von der Mitgliedschaft in der Familienversicherung ausgeschlossen.

Damit können Sie nicht wechseln.

2. Kann ich mich freiwillig in der GKV pflichtversichern?

Nein, da Sie die Voraussetzungen des § 9 SGB V nämlich die entsprechende Vorversicherungszeit aufgrund 4-jähriger Beamtenschaft nicht erfüllen.

3.Zähle ich dann als Erwerbslose?

Erwerblos ist, wer keinem Erwerb nachgeht. Da Sie wohl nichts machen, sind Sie erwerbslos.

Ich habe wohl drei Monate Kündigungsfrist in der PKV, dann wäre ich schon im Mutterschutz. Muss ich erst die PKV kündigen, oder mich erst um eine Anschlussversicherung kümmern?

Da Sie nicht in die GKV kommen werden (weder als Arbeitslose noch als Familienversicherte) können Sie die PKV nicht kündigen,

Eine gute Nachricht gibt es dennoch. Da Ihr Mann der Hauptverdiener ist, können die Kinder bei ihm familienversichert werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 29. April 2016 | 16:34

Gibt es Ihrer Meinung nach eine Möglichkeit, in die GKV zu wechseln?
Über die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung?
Wohnort im europäischen Ausland?
Anderes?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. April 2016 | 17:37

Sehr geehrte Ratsuchende,

es gibt eine Möglichkeit und zwar über eine sozialvericherungspflichtige Beschäftigung. Ein Monat ist ausreichend. Das Einkommen muss bei 450,01 € liegen,

Ein Wechsel ins Ausland bringt nur etwas, wenn Sie dort der gesetzlichen Versicherungspflicht eines Mitgliedsstaates unterliegen.

Das Problem ist Ihr zwischenzeitlicher Beamtenstatus.

Ich hoffe, Ihre Nachfrage verständlich beantwortet haben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 2. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER