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Webagentur übermittelt Projekt als Datei anstatt auf Webserver

17. März 2023 15:20 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ende 2021 übergab ich ein Projekt an eine Webagentur. Der Auftrag war die Gestaltung einer Website. Die Abarbeitung der Änderungswünsche erfolgte jedoch recht schleppend.
Woraufhin ich im Januar 2023 die Zusammenarbeit beendete, mit dem Hinweis, das Projekt unfertig auf einen Webserver zu veröffentlichen, um das Projekt mit einer anderen Agentur zu beenden.
Die Beendigung wurde hingenommen, jedoch wurde das Projekt nicht wie gewünscht auf einen Webserver übertragen, sondern als Backup Datei zu Verfügung gestellt. Problem ist jedoch, dass meine neue Agentur mit mit der Backup Datei nichts anfangen kann.

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Ich möchte das Projekt nicht als Backup Datei erhalten, sondern auf einem Webserver übertragen bekommen.

Ein entsprechender Vertrag mit der Agentur wurde nicht abgeschlossen.

17. März 2023 | 16:03

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Dass Sie keinen Vertrag in Schrift- oder Textform geschlossen haben, ist für das Zustandekommen eines Vertrages grundsätzlich unbeachtlich.

Ein Vertrag kann auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Die Erstellung einer Website erfolgt grundsätzlich gegen Engelt, sodass auch hier ein Vertrag in Gestalt eines Werkvertrages zustande gekommen ist. Zwar liegt hier offenbar eine einvernehmliche Vertragsauflösung hinsichtlich der weiteren Erstellung der Website vor. Jedoch entbindet dies die Agentur nicht, die ihr bis zur Auftragsbeendigung obliegenden Pflichten zu erfüllen.

Was nun konkret Inhalt des Vertrages ist, muss durch Auslegung ermittelt werden und hängt vom Einzelfall ab. Meines Erachtens sprechen jedoch gute Gründe dafür, dass Sie bisherigen Ergebnisse als veröffentliche Version verlangen können, zumal die Datei offenbar selbst von einer anderen Agentur mit derselben Expertise nicht geöffnet werden kann. Die bisherigen Ergebnisse stellen sich für Sie somit als unbrauchbar dar.

Sie sollten daher der alten Agentur daher auf diesen Umstand hinweisen und eine Frist setzen, bis zu welcher die Agentur die Website veröffentlich haben soll. Sofern die bisherigen Ergebnisse Ihnen wichtiger sind als die Rückzahlung bereits gezahlter Beträge ist, können Sie auf Nacherfüllung, also Veröffentlichung der Website klagen.

Anderenfalls können Sie auch androhen, dass Sie bei fruchtlosen Fristablauf vom Vertrag zurücktreten und Ihr bereits gezahltes Geld zurückverlangen werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


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