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Wasseruhr in Mietwohnung

23. November 2022 10:37 |
Preis: 35,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Ich bin Hausverwalterin dreier nebeneinander gelegener Mietshäuser mit insgesamt 18 Parteien.
Die Häuser werden bei der BK-Abrechnung als wirtschaftliche Einheit angesehen.
Berechnungsgrundlage beim Wasserverbrauch ist die Wohnfläche.
Eine Mietpartei, die sich in den 80er Jahren mit staatlichen Subventionen und der Zustimmung des damaligen Eigentümers eine eigene Heizungsanlage hat einbauen lassen und seitdem nur eine sehr geringe Miete für "unbeheizten Wohnraum" bezahlt, möchte jetzt auch noch einen eigenen Wasserzähler einbauen lassen. Die Wohnung ist (dank der geringen Kosten) nur ihre Zweitwohnung und ihr Wasserverbrauch sein sehr viel geringer als bisher von ihnen im Rahmen der BK-Abrechnung bezahlt.
Frage: Muss ich diesem Ansinnen zustimmen? Wer initiiert und bezahlt die Kosten für den Einbau des Wasserzählers? Bleibt für alle übrigen Mieter alles beim Alten?
Herzlichen Dank und viele Grüße aus Berlin!

23. November 2022 | 12:16

Antwort

von


(2250)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn das Haus in Berlin vor 1997 errichtet wurde, dann besteht kein Anspruch des Mieters auf Einbau eines eigenen Wasserzählers.

Die Abrechnung kann dann grundsätzlich weiterhin so wie bisher erfolgen, also auf Grundlage der Wohnfläche.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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