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Wasseruhr in Eigentumswohnung tauschen

| 19. Dezember 2024 11:51 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo
Kann ich in meiner Eigentumswohnung die Wasserzähler selber tauschen?
Also sprich Privat.
Man kann ja geeichte Zähler kaufen.
Oder muss ich eine Firma beauftragen?

Mfg

19. Dezember 2024 | 12:29

Antwort

von


(892)
Ahrberger Weg 12
31157 Sarstedt
Tel: 050668659717
Web: https://www.rhm-rechtsanwalt.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

der Austausch von Wasserzählern in Ihrer Eigentumswohnung unterliegt in Deutschland spezifischen rechtlichen Vorgaben. Gemäß dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) dürfen im geschäftlichen Verkehr, wozu auch die Erfassung des Wasserverbrauchs zur Abrechnung zählt, nur geeichte Messgeräte verwendet werden. Die Eichfristen betragen für Kaltwasserzähler sechs Jahre und für Warmwasserzähler fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Fristen müssen die Zähler entweder neu geeicht oder ausgetauscht werden.

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zählen Wasserzähler in der Regel zum Gemeinschaftseigentum, da sie der Erfassung des Wasserverbrauchs aller Eigentümer dienen. Daher ist die Eigentümergemeinschaft für den Austausch verantwortlich, und die Kosten werden üblicherweise von allen Eigentümern getragen. Ein eigenmächtiger Austausch durch einen einzelnen Eigentümer ohne Zustimmung der Gemeinschaft ist nicht zulässig.

Gehört der Wasserzähler zu Ihrem Sondereigentum, entfällt diese Voraussetzung.

Des Weiteren besteht seit dem 1. Januar 2015 eine Meldepflicht für neue oder erneuerte Wasserzähler. Innerhalb von sechs Wochen nach Inbetriebnahme muss der Verwender, in diesem Fall die Eigentümergemeinschaft, der beauftragte Dienstleister oder bei Selbstvornahme Sie selbst, die Messgeräte beim zuständigen Eichamt anzeigen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Sie den Austausch der Wasserzähler nicht eigenständig vornehmen dürfen, sofern es sich um Gemeinschaftseigentum handelt. Es ist erforderlich, die Eigentümergemeinschaft zu informieren und einen Beschluss über den Austausch zu fassen.

Mit freundlichen Grüßen

Hussein Madani
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 22. Dezember 2024 | 18:13

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