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Wasserschaden & Schimmelbildung: Bestimmung der Mietminderung in einer Wohnung

2. Oktober 2025 08:49 |
Preis: 67,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ihre Aufgabe wäre es als Rechtsanwalt im Bereich Immobilienrecht, mit Erfahrung bei Wasserschäden, eine für beide Seite (Mieter wie Vermieter) faire prozentuale Mietminderung festzulegen.

Zwischen dem ersten Auftreten eines Wasserflecks und der Schadensbehebung sind 50 Tage vergangen. In den ersten 30 Tagen ging es im Wesentlichen um die feuchte Wand, später zusätzlich um den entstandenen Schimmel.

Um Ihnen die Aufgabe zu erleichtern, stellen wir Ihnen folgende Informationen zur Verfügung:
- Wasserschaden Beschreibung inklusive Zeitablauf, als PDF mit rund 2 Seiten.
- Wasserschaden ein zeitlicher Überblick in Bildern, in einer png Datei.
- Schadensbeschreibung des Handwerkers in Bildern, zusammengefasst in einer png Datei.
- Vollständige Schadensbeschreibung des Handwerkers, als gezippten Ordner.

2. Oktober 2025 | 09:21

Antwort

von


(1768)
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

bei der Feststellung einer etwaigen Minderung handelt es sich immer um Einzelfallbetrachtungen.

Es kommt darauf an, wie sehr die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt war, was dann Monat für Monat, eventuell sogar nach Wochen zu beurteilen ist.

Leider waren der Antwort keine Anhänge beigefügt, aber Sie können dies gerne noch nachholen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


ANTWORT VON

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