Sehr geehrter Fragensteller,
die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen. Meine Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Orientierung, da das Weglassen oder Hinzufügen von Details zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich. Die Beantwortung Ihrer Frage im Rahmen dieser Plattform kann daher nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
Zur Sache:
Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass der Wasserschaden durch das Verschulden eines anderen verursacht wurde.
Ausgehend davon hat die gegnerische Versicherung für alle Ihnen daraus entstandenen Schäden aufzukommen. Sollten Sie also gezwungen sein, die Wohnung aufgrund der Arbeiten zu verlassen und anderweitig zu nächtigen, so sind Ihnen die daraus enstehenden Kosten (z. B. Hotelkosten) im Wege des Schadensersatzes zu ersetzen. Allerdings müssen die geltend gemachten Kosten auch tatsächlich angefallen sein. Für den Fall, dass Sie auf eine kostenlose Unterbringung zurückgreifen können (z. B. bei Verwandtschaft), haben Sie mangels Schaden auch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Des Weiteren müssen die Kosten für eine Hotelunterbringung nach dem Grundsatz der Ihnen obliegenden Schadensminderungspflicht angemessen sein. Die Unterbringung in einem Luxushotel kommt daher nicht in Betracht.
Für eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts empfehle ich, die Rechtslage mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens konkreter zu erörtern. Bitte beachten Sie, dass hierbei weitere Kosten entstehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maurice Moranc
Rechtsanwalt
Schaden wurde verursacht durch verstorbenen Mieter im August.
Hotelkosten wurden von 1% Versicherungsumme von meiner bezahlt 6 Wochen. Arbeiten werden nur zögernt gemacht, da die Gebäudeversicherung des Hausherrn nicht gerade schnelle Aufträge vergibt.Wohnung ist renoviert 3 Räume waren betroffen,
nur der Flur steht noch an.
Wo soll ich hin wenn der Flur 5 Stunden trocknen muss?
Habe keine Verwande die in Mannheim wohnen
Sehr geehrte Fragenstellerin,
sollten sich die 5 Stunden auf den späten Abend oder die Nacht erstrecken, wären Sie für diesen Zeitraum zur Unterbringung in einem Hotel berechtigt.
Erstreckt sich hingegen die Trockenzeit auf den Morgen bis Frühen Abend, dürften Sie keinen Anspruch auf Unterbringung im Hotel haben. Ein Hotel dient in erster Linie der Bereitstellung einer Schlafstätte, welche im oben genannten Zeitraum unter normalen Umständen nicht beansprucht werden kann. Ich gehe daher leider davon aus, dass Ihnen eine anderweitige Verbringung des Tages zumutbar ist (z. B. Nachbarin, Cafe, Restaurant, Stadtbummel etc.). Die hierdurch entstehenden notwendigen Kosten können Sie gegenüber der Versicherung geltend machen. Ihnen dürfte je nach Dauer und Zeitpunkt der Arbeiten ein Frühstück, Mittag- und/oder Abendessen zustehen, da Sie aufgrund der Arbeiten bezüglich Ihrer Versorgung auf die Gastronomie angewiesen sind. Allerdings wird Ihnen die Versicherung lediglich die Mehrkosten gegenüber der häuslichen Essensversorgung erstatten, da Ihnen auch hier Kosten entstanden wären.
Aber auch hier gilt: Nur die tatsächlich angefallenen Kosten werden erstattet.
Ich empfehle Ihnen, mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen, um im Wege der Kulanz eine verträgliche Einigung zu versuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Maurice Moranc
Rechtsanwalt