Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zuerst sollten Sie den Schaden noch einmal formell anmelden und die Mieterin auffordern, den Schaden zu beseitigen, bieten Sie alternativ an, dass die Mieterin die Beseitigung an Sie als Vermieterin delegieren kann.
Im Hinblick auf die Neuvermietung halte ich es grundsätzlich für sinnvoller, dass Sie die Beseitigung nach Rücksprache mit der Mieterin selber in die Hand nehmen, um Komplikationen mit den neuen Mietern zu vermeiden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 02.11.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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