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Waschen bis 22.00 Uhr????

13. April 2010 23:42 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe ein Problem, wir konnten bei uns im Haus immer waschen wann wir wollten, die Mieterin ganz unten kann mich nicht leiden und hat es dann hin bekommen das uns das jetzt die Hausverwaltung verbietet. Da ich aber ein Geschäft, (Friseursalon) und ein Kind habe
kann ich mich nicht immer daran halten.
Die Dame, die es stört meinte aber dann zu mir sie würde es auch nicht stören wenn es was später wird, sie ginge sowieso erst um 23.00uhr ins Bett. Jetzt geht die Dame aber hin und macht meinen Trockner oder Waschmaschine aus wenn sie noch kurz nach zehn läuft.Ich muss dazu sagen das ich die Waschmaschine gar nicht mehr so spät laufen lasse, das ist dann nur noch der Trockner.
Bis wann darf der Trockner/ Waschmaschine laufen???Darf sie die aus machen???
Nur noch eins über andere Mieter beschwert sie sich nicht und lässt die Maschinen auch laufen sie macht nur meine aus und auf!!!

14. April 2010 | 00:35

Antwort

von


(1615)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Mietvertrag bzw. der vertraglich vereinbarten Hausordnung.
Die Benutzung von Waschmaschine und Trockner kann zeitlich geregelt werden.
Besteht eine solche Regelung, können sich auch Mitmieter darauf berufen.
Mitmieter haben ein Recht, die Einhaltung der Ruhezeiten zu verlangen und können Sie sogar auf Unterlassung verklagen.

Die Störung der Hausordnung darf nicht durch Ausschalten der Geräte beendet werden.
Es handelt sich um verbotene Eigenmacht durch Störung Ihres Besitzes.


ANTWORT VON

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