Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Um Ihren Mann aus der Angelegenheit herauszuhalten, müssten Sie unverzüglich ein vollumfängliches Geständnis mit dem Inhalt abgeben, dass Sie allein die Taten begangen haben. Dann dürfte die Staatsanwaltschaft die Anklage gegenüber Ihrem Mann zurückziehen. Abschließend kann dies aber erst nach Akteneinsicht beurteilt werden. Auch kann es ggf. hierfür bereits zu spät sein, wenn die Hauptverhandlung kurzfristig ansteht.
Ich rate Ihnen dringend, einen Rechtsanwalt vor Ort mit Ihrer Strafverteidigung zu beauftragen. Dies insbesondere auch deshalb, da es mit diesem ggf. gelingt, einen Tatnachweis zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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78462 Konstanz
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Sehr geehrter Herr Böhler,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider steht die Hauptverhandlung demnächst an und ich habe panische Angst, ich habe eine Anwältin vor Ort genommen die meine mein Mann hat schuld und muss vor Gericht. Wie jedoch kann ich kurzfristig verhindern das er nicht dort erscheinen muss, ich habe gehört das man (die Anwälte) beantragen könne (Entbindung des persönlichen Erscheinen) oder liege ich verkehrt?
Durch diesen Stress leidet unsere Ehe.
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
In der aktuellen Situation sollten Sie dem Rat Ihrer Verteidigerin folgen, da diese wohl den Akteninhalt kennt und Ihre Lage einschätzen kann. Im Gegensatz zum Zivilgericht kann vor dem Strafgericht keine Entbindung vom persönlichen Erscheinen beantragt werden. Falls Ihr Mann nicht erscheint, wird das Gericht seine Vorführung anordnen und ggf. Haftbefehl erlassen. Er wird - Verhandlungsfähigkeit vorausgesetzt - zum Termin erscheinen müssen.
Ich bedaure, Ihnen kein günstigeres Ergebnis mitteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt