Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Gesetzgeber hat sich dahingehend entschieden, dass der durch diese Verordnung gewährte Schutz nur für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten natürlicher Personen gelten soll. Eine konkrete Begründung hierfür lässt sich auch dem entsprechenden Erwägungsgrund 14 nicht entnehmen, vermutlich sah der Gesetzgeber juristische Personen nicht als gleichermaßen schutzbedürftig an.(https://dejure.org/gesetze/DSGVO/Erw%C3%A4gungsgr%C3%BCnde.html)
Wenn der Name der juristischen Person aber eindeutig auf eine oder mehrere natürliche Personen hindeutet (z.B. eingetragener Kaufmann, 1-Mann-GmbH), können sich auch juristische Personen auf den durch die Art. 7 und 8 der Grundrechte-Charta verliehenen Schutz berufen (vgl. EuGH, Urteil vom 9.11.2010, C-92/09, C-93/09)
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
25. Januar 2022
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11:47
Antwort
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