Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Die Variante mit den externen Links (inkl. Öffnen der verlinkten Inhalte in einem neuen Fenster) sollten aus Sicht der DSGVO kein Problem darstellen. Durch die externen Links werden die Nutzer schließlich auf ganz andere Seiten wie Maps etc. im Rahmen eines eigenständigen Fensters geleitet. Der dortige Websitebetreiber verarbeitet dann die IP als personenbezogenes Datum, nicht mehr Sie. Der Nutzer besucht also faktisch eine ganz andere Website. Für diese ist alleine der dortige Websitebetreiber verantwortlich.
Die Checkbox ist ein gangbarer Weg hierbei.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)