Sehr geehrte Ratsuchende,
sicherlich mögen Sie sich nun als "Schwerverbrecher" fühlen, aber so ganz unbeteiligt sind Sie an diesem Gefühlr nicht. Denn das Problem, das Sie haben, ist, dass sich gleichgelagerte Straftaten ereignet haben, die dann einen Richter bei künftigen Aburteilungen sicherlich nicht mehr wohlwollend stimmen.
Daher sollten Sie KÜNFTIG alles unterlassen, was auch nur in die Richtung eines Vermögensdiliktes geht, da es dann nicht mehr bei einer Geldstrafe bleiben wird. Dabei kommt es auch nicht sosehr auf die Einzelbeträge, sondern die Vielzahl der Taten an. Kommt also eine weitere Tat hinzu, wird es aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr bei einer Geldstarfe bleiben.
Zu den Fragen:
1.)
Nein, derzeit haben Sie noch Glück, da die Strafe 90 Tagessäte NICHT übersteigt, sondern genau diese Grenze erreicht ist. Sofern nicht eine Einzeltat diese Grenze überschreitet, gelten Sie noch nicht als vorbestraft.
2.)
Die Einstellung wurde an die Zahlung geknüpft, die Sie nicht fristgemäss eingehalten haben. Aber auch hier werden Sie noch Glück haben, sofern diese Beträge nun auch gezahlt werden. Diese Zahlung müssen Sie dann sofort nachweisen und es wird zur Einstellung kommen.
3.)
Die Verfahren laufen noch, so dass es sein kann, dass dort Anklage erhoben wird; spätestens dann sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Wird der Schaden nun vorab beglichen, könnte es zu einer Einstellung kommen, wobei die die Zahlungen dann unaufgefordert nachweisen sollten.
Die Angst vor einer Haftstrafe ist aber nicht so ganz unberechtigt; sollte ein weiterer Fall auftreten (unbezahlte Rechung, Rücklastschrift bei Einzugsermächtigung; Bestellung von Waren trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit), wird eine Haftstrafe wahrscheinlich; ich verweise auf die obigen Ausführungen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Guten Abend,
haben sie zuerst einmal vielen Dank für die beantwortung meines Beitrages.
Also wird mir dahin nichts weiter passieren, wenn ich eben diese 2 Aufforderungen zur Zahlung jetzt in der kommenden Woche zahle ?? Wohin muss ich dann den Beweis der Zahlung senden ??
Und nochmal zum Thema Haftstrafe, NEIN etwas erneutes bzgl. Betrugsanzeigen wird nicht folgen, ich habe nun alles im Griff mit meinen Schulden. Falls es eine Haftstrafe geben sollte aufgrund eben meiner Geschilderten Situation, kann ich dort mit Bewährung rechnen ?
Nochmals vielen Dank
Es wird Ihnen wahrscheinlich außer der Geldstrafe nichts weiter passieren. Da die Polizei Sie vernommen hat, sollten Sie den Nachweis dort abgeben; diese wird es dan an die Staatsanwaltschaft weiterleiten - behalten Sie aber noch eine zusätzliche Kopie.
Sie werden mit einer Bewährung rechnen können, sofern nicht weitere Taten hinzukommen, da dann die erforderliche Sozialprognose nicht mehr zu Ihren Gunsten ausfallen wird.