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Ware versehentlich verkauft

6. September 2018 15:06 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Hallo,
ich habe über PayPal mehrere Fotoartikel privat verkauft. Beim Verpacken der Ware fiel mir aber auf, dass ich versehentlich einen Artikel eingestellt hatte, den ich noch brauche. Ich habe dem Käufer daraufhin umgehend anteilig den Betrag für diesen Artikel zurück erstattet. Er weigert sich allerdings vom Kauf dieses Artikels zurück zu treten. Auf mein Angebot ihm 15% des Neuwerts als Kompensation zu erstatten, hat er bisher nicht geantwortet. Was nun?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Sie müssen dem Käufer gegenüber unverzüglich die Anfechtung des Kaufvertrags gem. § 119 Abs. 1 BGB erklären. Damit Sie den Zugang der Anfechtungserklärung beweisen können, übersenden Sie ihm die Anfechtungserklärung am besten per Einwurf-Einschreiben.

Sie müssen dem Käufer den Schaden ersetzen, den er dadurch erleidet, daß er auf die Gültigkeit des Kaufvertrages vertraut hat (wenn er z. B. über die Kaufsache anderweitig einen günstigen Kaufvertrag hätte abschließen können).

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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