Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Nein, das kann der Verkäufer nicht machen. Ihr Widerruf ist nach ihrer Darstellung wirksam ausgeübt worden.
Ungeachtet des Widerrufs müssen Sie natürlich empfangene Ware zurücksenden.
Wenn Sie jedoch wie hier nachweislich keine Ware empfangen haben müssen Sie diese auch nicht zurücksenden.
Das Risiko des Verlusts bei Versendung von Waren trägt beim Verbraucherverträgen im Übrigen der Verkäufer.
Der Widerruf ist daher weiterhin gültig und der Verkäufer ist verpflichtet den Kaufpreis zu erstatten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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