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Ware bezahlt nicht erhalten

6. April 2008 14:43 |
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Guten Tag,
Ware wurde am 3.2.2008 ersteigert und bereits am 4.2.2008 überwiesen. Der Geldeingang ist unstrittig. Leider gibt der VK Probleme beim Versand an und selbst eine telefonische Kontaktaufnahme blieb ohne Erfolg, es wurde vertröstet und mittlerweile ist der Herr nicht mehr erreichbar.
Letzte Frist bis zum 4.4.2008 habe ich nachweislich per Ebay (Unstimmgkeit online klären) am 26.3.2008 gesetzt. Ein Nachweis des gewünschten versicherten Versand konnte nich gebracht werden.

Wie ist das weitere Vorgehen um an mein Geld zu kommen?
Ware wird nicht mehr zwingend gewünscht.

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Da Sie die Ware nicht mehr zwingend wünschen, empfehle ich Ihnen, schriftlich von dem Kaufvertrag zurückzutreten und gleichzeitig die Rücküberweisung des Kaufpreises zu verlangen. Hier sollten Sie eine angemessene Frist ( 10 Tage ) mit einem konkreten Datum setzten. Aus Beweisgründen des Zugangs sollte dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Sofern Sie keinen Zahlungseingang verzeichnen, können Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid bei dem zuständigen Mahngericht beantragen. Je nach Bundesland werden unterschiedliche Mahnbescheidsformulare verwendet, welches Sie auszufüllen haben. Die Gerichtskosten sind abhängig von dem Streitwert. Sollte es sich um einen Betrag von unter 300 € handeln, würden die Gerichtskosten beispielsweise 23 € für den gerichtlichen Mahnbescheid betragen.


Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.


Mit freundlichen Grüßen


Florian Günthner
Rechtsanwalt

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