Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Da Sie die Ware nicht mehr zwingend wünschen, empfehle ich Ihnen, schriftlich von dem Kaufvertrag zurückzutreten und gleichzeitig die Rücküberweisung des Kaufpreises zu verlangen. Hier sollten Sie eine angemessene Frist ( 10 Tage ) mit einem konkreten Datum setzten. Aus Beweisgründen des Zugangs sollte dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Sofern Sie keinen Zahlungseingang verzeichnen, können Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid bei dem zuständigen Mahngericht beantragen. Je nach Bundesland werden unterschiedliche Mahnbescheidsformulare verwendet, welches Sie auszufüllen haben. Die Gerichtskosten sind abhängig von dem Streitwert. Sollte es sich um einen Betrag von unter 300 € handeln, würden die Gerichtskosten beispielsweise 23 € für den gerichtlichen Mahnbescheid betragen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
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