Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Ihre Frau kann nach acht Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft bantragen. Ich sehe diesbezüglich auch keine Probleme mit Ihrer Tochter.
Bei Beibehaltung der ukrainischen Staatsbürgerschaft kann Ihre Frau und die Tochter eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Ob diese erteilt wird oder nicht, kann ich aus den Angaben heraus nicht beurteilen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
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