Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Vorvertrag von Kredit kündigen

| 17. März 2015 17:10 |
Preis: 51€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kredite


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Mann und ich haben bei der Commerzbank einen Kredit.Der läuft im November aus. Wir haben ein Vorvertrag bei der Ing Di Ba für Dezember gemacht.Jrtzt haben wir uns getrennt und ich möchte aus dem Vertrag. Die Mitarbeiter der Ing DiBa sagten ja aber erst wenn wir den Kredit inanspruch genommen haben.
Gerade wenn wir das Geld noch nicht bekommen haben müßte es doch gehen.
Wie heisst dieser Antrag und wann kann ich ihn stellen?
Mit freundlichen Grüßen

17. März 2015 | 18:06

Antwort

von


(951)
Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:




Frage 1:
"Wie heisst dieser Antrag und wann kann ich ihn stellen?"


Offenbar haben sie bereits einen Vertrag über eine anschlussfinanzierung unterschrieben.

Davon gibt es grundsätzlich erst einmal kein zurück, weil dies ja auch bedeuten würde, dass die Finanzierung ab November in der Luft hinge. Welche vorzeitigen einseitigen Lösungsmöglichkeit es von diesem Vertrag gibt, ergibt sich aus dem Vertrag und seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das was Sie eigentlich erreichen wollen, nennt sich "Entlassung aus der Schuldhaft".

Bevor Sie aber hier blindlings irgendwelche Aktionen starten, sollten Sie sich zunächst einmal familienrechtlich zu Ihrer konkreten Situation beraten lassen, damit sie wissen was auf Sie zukommt.

Danach können sie dann die entsprechenden Maßnahmen viel besser vorbereitet einleiten.


Mit freundlichen Grüßen


Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

Bewertung des Fragestellers 19. März 2015 | 19:36

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Der Anwalt hat mich kurz aber sehr gut beraten.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Raphael Fork »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 19. März 2015
4,8/5,0

Der Anwalt hat mich kurz aber sehr gut beraten.


ANTWORT VON

(951)

Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Sozialrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Miet- und Pachtrecht