Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Wie heisst dieser Antrag und wann kann ich ihn stellen?"
Offenbar haben sie bereits einen Vertrag über eine anschlussfinanzierung unterschrieben.
Davon gibt es grundsätzlich erst einmal kein zurück, weil dies ja auch bedeuten würde, dass die Finanzierung ab November in der Luft hinge. Welche vorzeitigen einseitigen Lösungsmöglichkeit es von diesem Vertrag gibt, ergibt sich aus dem Vertrag und seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das was Sie eigentlich erreichen wollen, nennt sich "Entlassung aus der Schuldhaft".
Bevor Sie aber hier blindlings irgendwelche Aktionen starten, sollten Sie sich zunächst einmal familienrechtlich zu Ihrer konkreten Situation beraten lassen, damit sie wissen was auf Sie zukommt.
Danach können sie dann die entsprechenden Maßnahmen viel besser vorbereitet einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
17. März 2015
|
18:06
Antwort
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