Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich haben Sie aber vor allem Arbeitgeber das ArbZG zu beachten.
Dieses sieht Höchstarbeitszeiten und fest stehende Pausenzeiten aber auch Ruhezeiten zwischen der Arbeit vor. ZITAT:
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Gleiches Problem tritt bei der reinen Dauer der Arbeit auf. Zitat:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten
werden.
Der Samstag ist auch Werktag!
Somit haben Sie temporär 50 Stunden pro Woche zum arbeiten.
Sie müssen insoweit selbst ausrechnen, ob Sie dies einhalten. Da die Arbeitszeit erfaßt werden muss, können Verstöße auch später noch nachgewiesen werden.
Aber der bzw. die Arbeitgeber haften bei etwaigen Verstößen.
Sie können einem Verstoß auch nicht tolerieren oder ihm sogar aktiv zustimmen.
Sie arbeiten derzeit 40 Std./Wo
und möchten auf 60 Std./Wo aufstocken.
Tatsächlich möglich und kommt auch oft vor, rechtlich verboten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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