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Vorstrafe 2010 in England - Gefährdung für Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis

16. Mai 2023 17:32 |
Preis: 30,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Guten Tag,

mein Freund aus England möchte am im Juni dauerhaft zu mir nach Deutschland ziehen. Er reist mit einem 90tägigen Visum ein und in der Zeit muss er sich um eine Arbeitsstelle, Anmeldung und die erforderliche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie Krankenversicherung kümmern.

Im Jahr 2010 wurde er in England zu einer 3 Jahre und 4monatigen Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, die im Jahr 2009 begangen wurde. Entlassen wurde er im Januar 2012 unter Anrechnung der 18monatigen U-Haft und guter Führung.

Wie wirkt sich diese Vorstrafe auf die Aufenthaltserlaubnis aus? Ist diese evtl bereits verjährt?

Über ein Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
A. M.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider liegt derzeit ein sogenannter Ausweisungsgrund vor.

Ein Ausweisungs- und damit Versagungsgrund ist dann gegeben, wenn der Antragsteller außerhalb der BRD eine Straftat begangen hat, die im Bundesgebiet als vorsätzliche Straftat anzusehen ist, was bei der Körperverletzung der Fall ist.

Die Verjährung ist in England zu prüfen und von da ist vor dem Antrag die Löschung zu beantragen und am besten noch ein Auszug vorzulegen, dass keine Straftat mehr in deren Register besteht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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