Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da Sie ja keine Namensänderung vornehmen möchten, sondern lediglich einen Ihnen bereits gegebenen Namen als neuen Rufnamen verwenden möchten, unterliegen Sie keinen gesetzlichen Beschränkungen. Sie können also Ihre Krankenkassen- und Ihre ec-Karte ohne Weiteres ändern lassen und auf beiden Karten nur den zweiten Vornamen eintragen lassen. Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie zur Führung Ihres neuen Rufnamens berechtigt sind, was Sie durch Vorlage Ihres Personalausweises tun können.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
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