Sehr geehrter Fragensteller,
ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:
Zunächst ist festzuhalten, dass Sie nicht bei der Polizei erscheinen müssen, die Polizei kann Sie hierzu nicht zwingen.
Soweit Sie – und das entnehme ich Ihrer Darstellung – ohnehin Nichts mit der Unterschlagung zu tun haben, wäre es jedoch anzuraten eine Aussage zu machen, um eventuelle weitere Eingriffe von Polizei und Staatsanwaltschaft zu vermeiden (v.a. Hausdurchsuchung).
Sollten Ihre Kontoauszüge bzw. Bankbewegungen tatsächlich schon eingeholt worden sein und Fragen nach den 3000 € aufkommen, dürfen Sie durchaus wahrheitsgemäß auf den Casinogewinn verweisen, denn solche Gewinne sind steuerfrei, d.h. Sie würden sich auch nicht einer anderen Straftat wie der Steuerhinterziehung o.Ä. bezichtigen.
Sie müssen aber als Beschuldigter natürlich keinerlei Angaben – auch nicht zu der Herkunft des Geldes -machen. Wie aber oben erwähnt, ersparen Sie sich durch eine Aussage aber womögliche weiterführende Eingriffe der Polizei. Sie können sich natürlich auch eines Rechtsbeistandes bedienen, sprich einen Anwalt beauftragen Die bei der Vernehmung zu vertreten, was ich aber angesichts der negativen Kostenfolge nur eingeschränkt anraten kann, denn soweit Sie Nichts mit den Beschuldigungen zu tun haben, und das Verfahren daher gegen Sie eingestellt werden muss, würden die Kosten eines Anwaltes nicht vom Staat übernommen!
Sollten Sie jedoch Bedenken haben, dass die Polizei Ihnen hinsichtlich des Casinogewinns Glauben schenkt – aus welchen Gründen auch immer – sollten Sie sich an einen Strafverteidiger wenden!
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Einblick* in die Rechtslage verschafft zu haben und stehe Ihnen jederzeit und ausgesprochen gern für (kostenlose) Rückfragen zur Verfügung!
Ich bedanke mich nochmals herzlichst für Ihre freundliche Frage und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus München,
Ihr
Alexander Stephens
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*Hinweis:
Bei der obigen Beantwortung Ihrer Frage, die ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass dies eine umfassende juristische Begutachtung nicht ersetzen kann und soll.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen sogar völlig anders ausfallen. Nutzen Sie deshalb die kostenlose Rückfragemöglichkeit, sollten noch Fragen offen stehen. Über eine positive Bewertung durch Sie würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Ich habe mit der Unterschlagung des Geldes definitiv nicht zu tun. Eine Aussage werdeich machen. Was mir aber Bauchschmerzen bereitet, ist die Tatsache, dass ich genau in diesem Zeitraum. Immer mal Beträge zwischen 750 - 2000 Euro in Bar eingezahlt habe und diese auf mein Aktiendepot/Tagesgeldkonto weitergeletet habe. Ich habe nun Bedenken, dass man mir daraus einen Strick dreht, nach dem Motto: " Jaja, kann ja jeder sagen, dass Sie soviel Glück im Casino hatten" Beweisen kann ich es ja eh nicht. Kann die Polizei / Staatsanwaltschaft nun veranlassen, dass ich den Behörden nun haarklein alle Bewegungen und Beträge erklären muss?
Sehr geehrter Fragensteller,
natürlich kann ich mir vorstellen, dass wenn die Polizei (bzw. die StA) tatsächlich bereits Kontoauszüge angefordert hat, sie sicherlich Fragen zu den Kontobewegungen haben wird, allerdings müssten diese Kontobewegungen dann auch mit den jeweils unterschlagenen Geldbetärgen in gewisse -vor allem zeitliche- Übereinstimmung zu bringen sein, was ich mir dann wiederum nicht vorstellen kann.
Casinogewinne per se wären mit dem entsprechenden Ermittlungsaufwand insoweit nachzuweisen, als dass das Casino über Gewinnausschüttungen wiederum genau Buch führen muss. Sie dürfen nicht vergessen, dass die Strafverfolgungsbehörden Ihnen etwas nachweisen müssen, Sie also nicht Ihre Unschuld beweisen müssen, sprich, wenn die Geldbeträge auf Casinogewinne zurückzuführen sind, muss die Polizei sich über die Verifizierung kümmern. Sollte dies tatsächlich nicht nachweisbar sein, müsste die Polizei Ihnen im Zweifel Glauben schenken!
Aber um auf das o.g. zeitliche Moment zurückzukommen: Soweit Ihre Einzahlungen erst vor oder nach den Unterschlagungen bzw. völlig azyklisch erfolgten, was aller Wahrscheinlichkeit auch der Fall sein wird, würde das schon gegen Sie als Täter sprechen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die unterschlagenen 25.000 € (soweit diese in Teilbeträgen unterschlagen wurden) in einen genauen zeitlichen Zusammenhang mit Ihren Einzahlungen zu bringen sein werden... Das wäre der Wahrscheinlichkeit nach einem Lottogewinn vergleichbar...
Auch dürfen Sie nciht vergessen, dass Sie nicht der Einzige Beschuldigte sind. Soweit Sie mit der Sache definitiv Nichts zu tun haben, werden auch andere in Frage kommende Beschuldigte womöglich noch ganz andere Zahlen und Kontobewegungen zu erklären haben....
In Ihrem Falle rate ich daher zu einer kooperativen Aussage bei der Polizei, da Sie ja wirklich Nicht zu verbergen haben.