Verehrte Fragestellerin,
einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht folgen. Wenn Sie dort nicht hingehen, kann Ihnen nichts passieren.
Sie müssen als Beschuldigte auch weder vor der StA (obgleich Sie im Gegensatz zur Polizei im Falle der Ladung dort jedenfalls erscheinen müssen) noch in der Verhandlung (so es zu einer kommen sollte) vor dem Richter zum Ihnen gemachten Vorwurf Stellung nehmen.
Hinsichtlich der Ihnen zur Last gelegten Tat wäre Ihnen nachzuweisen, dass Sie tatsächlich vorsätzlich entsprechende Programme entschlüsselt (durch Zuhilfenahme von Receiver und entsprechender Software) empfangen haben, ohne hierfür vertraglich berechtigt gewesen zu sein. Allein durch die Tatsache, dass Sie einen Receiver, der dies bloß ermöglicht, besitzen/besessen haben, ist dieser Nachweis nicht zu führen.
Wenn Sie daher tatsächlich einen Receiver besessen haben sollten (und diesen nicht etwa im Rahmen der Ihnen zustehenden Gewährleistung an den Absender zurückgeschickt haben oder aber nach einem Ihnen zustehenden Widerrufsrecht diesen zurückgesandt haben oder er kaputt gegangen ist), ist dies für sich genommen nicht strafbar. Ebenso verhält es sich isoliert betrachtet mit der Software. Ließe sich beides bei Ihnen finden, so wäre dies schon ein starkes Indiz dafür, dass Sie möglicherweise verschlüsselte Programme entschlüsselt empfangen haben, ohne hierzu vom Sender berechtigt zu sein.
Lässt sich nichts bei Ihnen finden, so wäre Ihnen nachzuweisen, dass Sie in der Vergangenheit tatsächlich technische Mittel besessen haben, mit deren Hilfe sie Pay TV ohne Berechtigung empfangen hätten. Die Tatsache, dass Sie über die technischen Mittel verfügt haben, wäre schon durch Ihre Einlassung beweisbar, dass Sie einen Receiver hatten, dieser aber kaputt sei. Daher rate ich Ihnen, gegenüber der Polizei keine Einlassung zu machen.
Die Beweislast dafür, dass Sie einen Receiver besitzen, trifft die Strafverfolgungsbehörde. Daher müssen nicht Sie beweisen, dass Sie keinen besitzen, vielmehr muss die StA beweisen, dass Sie einen haben/hatten. Gleiches gilt für den Umstand, dass Sie diesen Receiver auch dazu genutzt haben, unrechtmäßigerweise pay TV unverschlüsselt zu empfangen.
Dass eine Durchsuchung daher bei Ihnen vorgenommen wird, um Receiver und/oder Software zu beschlagnahmen/sicherzustellen, ist nicht auszuschließen. Die Durchsuchung ist grundsätzlich durch den Richter anzuordnen, die StA oder Polizei kann eine Durchsuchung ohne vorherige richterliche Anordnung bei Ihnen nur dann vornehmen, wenn ihrer Einschätzung nach Gefahr im Verzug vorliegt.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach. Im Übrigen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Andreas Scholz, RA
Vielen Dank für die Antwort.
Folgende Frage habe ich noch zu diesem Fall: Sollte ich den Termin absagen oder einfach gar nichts unternehmen? Da ich im Moment sowieso für längere Zeit im Ausland bin, wird die Polizei mich auch nicht im Haus in Deutschland antreffen. Kann die Polizei im Falle einer Hausdurchsuchung auch die Räumlichkeiten meiner Eltern, Großmutter und Bruder durchsuchen oder nur meine?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Verehrte Fragestellerin,
Sie müssen den Termin nicht absagen, können dies aber tun. Wenn Sie einfach nicht erscheinen, so wird dies auch keine nachteiligen Folgen für Sie haben.
Grundsätzlich ist eine Druchsuchung bei Ihnen (also in Ihrem Zimmer, sofern Sie bei den Eltern wohnen) als Beschuldigter möglich. Bei Dritten (in den Räumlichkeiten der Eltern/Großeltern)nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür voliegen, dass sich dort Beweismittel finden lassen (Receiver(dragon card), §§ 102
, 103 StPO
. Eine Durchsuchung in den Räumlichkeiten Ihrer Verwandten ist also grundsätzlich nicht auszuschließen. Auszuschließen ist eine Durchsuchung auch dann nicht, wenn Sie ggü. der Polizei angeben, keinen Receiver/dragon card zu besitzen.
Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andreas Scholz, RA