Gerne zu Ihrem Problem.
Sie müssen nicht ins Gefängnis. Und eine etwaige Geldstrafe würde sich an sogenannten Tagessätzen ausrichten. Das heißt, Ihr geringes Einkommen würde berücksichtigt.
Aber selbst dazu sollte es deshalb nicht kommen, weil zum Betrug ein Vorsatz gehört und ein nachträglicher Vorsatz reicht zur Strafbarkeit nicht aus.
Ganz davon abgesehen, dass nicht einmal klar ist, was aus dem Päckchen überhaupt geworden ist und wer den Beweis dazu zu erbringen hat.
Wie Sie sehen, eine Menge Möglichkeiten zur Verteidigung, die Sie aber möglichst einem Strafverteidiger anvertrauen sollten. Dessen Gebühren zahlt im Falle Ihres Freispruchs die Staatskasse.
Unternehmen Sie deshalb nichts ohne Akteneinsicht ins Blaue hinein.
Zu der Vorladung müssen Sie nicht bei der Polizei erscheinen. Sagen Sie einfach telefonisch ab und bitten Sie um eine Abschrift der Ermittlungsakte. Erst dann können Sie sich zur Sache gezielt äußern, oder eben auch nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
was passiert wenn ich nicht hingehe und keinen anwalt hole, den ein anwalt ist zu teuer für mich. Oder meinen sie ich kann doch hin gehen und es so schildern wie ihnen. Wieso wird davon abgeraten,können die mir extra Fallen stellen. Ich habe so angst und es ist mir so unangenehm. Ich habe heute beim anwal angerufen und nur für Beratung sind schon 190 euro fällig das ist nicht bezahlbar. Wie werden die Tagessätze berechnet? Wird der Eheman da auch berücksichtigt mit dem gehalt. ?
Gerne noch zu Ihren Nachfragen:
Der Tagessatz richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen und ist in § 40 StGB
so geregelt.
Es kann die familiäre Situation belastend oder entlastend berücksichtigt werden, also auch besondere Belastungen durch Unterhalt oder auch, ob der Lebenspartner Einkünfte hat. Eine untere Grenze liegt etwa um die 10 €/pro Tag.
Sie können mit Ihrer Erklärung der Sache auch zu Polizei gehen. Dort wird man Ihnen in der Regel keine „Fallen stellen". Wohl aber würde ich eine Gefahr sehen, wenn Sie etwa einschlägig (im Hinblick auf Warenbetrug) vorbelastet wären. Dann sollten Sie sehr vorsichtig mit der Vorladung und Ihrer Äußerung sein und ggf. die Aussage bei der Polizei doch noch verweigern.
Viel Glück wünscht,
Ihr Rechtsanwalt W. Burgmer