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Vorladung als Zeuge

3. August 2022 00:45 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Guten Abend,
Ich bin etwas beunruhigt wegen einer polizeilichen Vorladung, die mein Sohn, 19 Jahre alt, bekommen hat.
Es geht um Folgendes: vor zwei Tagen hat er eine Party gefeiert und zwei von seinen Freunden haben versucht, einen dritten zu prügeln. Dabei hat mein Sohn zum Glück richtig reagiert, und beide seiner Freunden (einen nach dem anderen) festgehalten und somit hat er geschafft, dass nur der erste tatsächlich dem Opfer eine Ohrfeige gibt. Danach hat aber der zweite es auch versucht, und da mein Sohn ihn festgehalten hat, hat er es, wie gesagt, nicht geschafft. Allerdings war das Opfer im Auto und die Täter haben von Außen gehandelt. Da mein Soh sie festgehalten hat, kann er nur bestätigen, das der erste tatsächlich geschlagen hat, bei dem zweiten ist er sich nicht 100% sicher, aber andere Partygäste behaupten, er hätte auch das Opfer angegriffen. Alle bestätigen aber in jedem Fall, dass mein Sohn auf keinen Fall verwickelt war, sondern nur versucht hat, die Täter festzuhalten, um die Schlägerei zu vermeiden. Das Opfer erlitt keinen Schaden (eine Ohrfeige, aber nichts ernsthaftes)
Als die Polizei kam (weil das Opfer sie geholt hat) wurden mein Sohn, Opfer und Täter befragt, und es wurde ihm gesagt, er würde einen Brief bekommen, um als Zeuge auszusagen. Weniger als 48 Std. später war der Brief da: er wird von der Polizei (nicht von der Staatsanwaltschaft) als Zeuge vorgeladen.
Mein erster Eindruck ist, dass es eine harmlose Sache ist: hingehen, Aussagen, fertig. Jetzt habe ich aber im Internet recherchiert und erfahren, dass er vielleicht doch nicht so harmlos ist, denn es könnte unter Umständen der Verdacht bestehen, dass er doch in irgendeiner Form verwickelt war, und so nach einer "unglücklichen" Aussage von Zeuge zu Beschuldigter werden. Da weiß ich wirklich nicht inwiefern es doch nicht schlauer wäre, die Aussage zu verweigern (es kommt ja von der Polizei, nicht von der Staatsanwaltschaft)
Ich muss noch dazu sagen, dass diese Freunde meines Sohnes etwas bestimmtes gegen das Opfer hatten, weil mein Sohn sich vor Jahren wegen einer verbalen Auseinandersetzung aufgrund seiner Ex-Freundin mit ihm gestritten hatten. Seine Freunde sahen ihn quasi zum ersten Mal und wollten meinem Sohn ihre "Freundschaft" auf dieser Art beweisen.
So gesehen weiß ich wirklich nicht, wie frei von Schuld mein Sohn ist, obwohl er eigentlich gar nichts getan hat.
Ich hoffe, ich habe alles genau genug geschildert und Sie können mich beraten. Die Tatsache, dass ausgerechnet mein Sohn als Zeuge vorgeladen wird, obwohl da andere Partygäste zugeschaut haben, finde ich sehr verdächtig. Kann es sein, dass die Polizei genauer klären möchte, inwiefern er tatsächlich verwickelt war?
Ich bin langsam nervös und mache mir Sorgen, wie sich alles entwickeln kann. Wie sollten wir handeln? Danke im Voraus.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach dem Sachverhalt besteht keine Gefahr, dass Ihr Sohn sich belastet. Ich kann aber verstehen, wenn er seine Freunde nicht denunzieren will. Gegenüber der Polizei kann er die Aussage verweigern. Dann wird aber kurz danach eine Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft kommen. Dort gilt dann, dass es keine Falschaussage wäre, wenn er lügen würde, wenn er also sagen würde, dass er sich an nichts erinnern kann. Der Grund dafür ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht zur Vereidigung von Zeugen berechtigt ist. (§ 153 StGB)
Gefährlich wird es erst, wenn er von einem Richter geladen wird. Dann müsste er sich entscheiden, ob er sich durch die Drohung des staatlichen Repressionsapparates von 3 Monaten bis zu 5 Jahren (§153 StGB) dazu zwingen lässt, die Wahrheit zu sagen oder ob ihm die Freundschaft so wichtig ist, dass er dieses Risiko eingeht.

Dass er sich vor Jahren mit dem Opfer gestritten hat, würde ihn nicht belasten, und kann auch nicht als Anstiftung ausgelegt werden. Somit kann er aussagen, ohne dass der Staat ihm deshalb was anhängen kann. Die einzige Gefahr ist, dass dadurch die beiden Freundschaften zerstört werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 3. August 2022 | 06:58

Vielen Dank für Ihre Antwort. Besteht also keine Gefahr, dass er womöglich durch Widersprüche, Nervosität usw. (die Situation ist natürlich für ihn unangenehm um völlig neu) während seiner Aussage für die Polizei in gewisser Weise "auffällig" für die Polizei wird und daraufhin auch beschuldigt wird? Letztendlich kann die Polizei behaupten, seine Freunde haben das Opfer angegriffen, weil er sie seit Jahren in irgendeiner Form "angestiftet" hat. Wird also diese Tatsache auch bewertet, oder lediglich die Aggression?
Ist somit die Einladung als Zeuge eine Art "Verdacht" von der Polizei, oder tatsächlich nur eine wichtige Aussage für die Polizei "ohne Weiteres", weil mein Sohn derjenige war, der sie getrennt hat?
Mich irritiert, dass nur er als Zeuge eingeladen wurde. Ich mache mir Sorgen, dass ihm vorgeworfen wird, er hätte eigentlich die Absicht seiner Freunde kennen sollen, als sie zum Auto des Opfers gegangen sind. Das bestreitet er, aber es liegt auf der Hand zu denken, dass die zwei Freunde nichts "Gutes" vorhatten. Wird das alles bei der Aussage meines Sohnes bewertet, oder nur die Tat Ansicht?
Was passiert nach der Aussage? War das dann alles? Oder bekommt er noch weitere Einladungen, vielleicht sogar noch als Beschuldigter? Im Fälle einer Beschuldigung oder widersprüchlichen Aussagen, muss er mit einer Geldstrafe rechnen?
Wie kommt er am schnellsten und am saubersten aus dieser Geschichte heraus? Empfehlen Sie ihm, gleich bei der Polizei auszusagen, oder eher die Aussage verweigern und dann auf die Vorladung der Staatsanwaltschaft warten? Wenn damit dieser einmaligen Aussage leicht und unproblematisch aus der Geschichte rauskommt, wäre ich dafür, dass er gleich aussagt und fertig. Das belastet nämlich die ganze Familie. Was empfehlen Sie uns?
Danke für Ihre Antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. August 2022 | 07:55

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihr Sohn wurde als Zeuge geladen, weil er am nächsten dran war. Bei den anderen hat die Polizei entweder nicht die Namen und Adressen oder die werden noch geladen. Es geht nur um diese Tat. Für Anstiftung bietet die Sachverhaltsschilderung keinen Anlass. Ob er die Absichten der Freunde geahnt hat ist unwichtig.

Wenn die Polizei alle Zeugen vernommen hat, geht die Akte zur Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob gegen die Freunde anklage erhoben wird. Wenn es zu einem Prozess gegen die Freunde kommt, dann wird es noch einmal eine Zeugenvorladung vom Gericht geben.

Dafür, dass er vom Zeugen zum Beschuldigten werden könnte, gibt es keine Anhaltspunkte in der Sachverhaltsschilderung.

Die Entscheidung, ob er bereit ist, seine Freunde zu verpetzen, kann ich Ihrem Sohn nicht abnehmen. Die muss er selbst treffen.

Mit freundlichen Grüßen

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