Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach dem Sachverhalt besteht keine Gefahr, dass Ihr Sohn sich belastet. Ich kann aber verstehen, wenn er seine Freunde nicht denunzieren will. Gegenüber der Polizei kann er die Aussage verweigern. Dann wird aber kurz danach eine Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft kommen. Dort gilt dann, dass es keine Falschaussage wäre, wenn er lügen würde, wenn er also sagen würde, dass er sich an nichts erinnern kann. Der Grund dafür ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht zur Vereidigung von Zeugen berechtigt ist. (§ 153 StGB)
Gefährlich wird es erst, wenn er von einem Richter geladen wird. Dann müsste er sich entscheiden, ob er sich durch die Drohung des staatlichen Repressionsapparates von 3 Monaten bis zu 5 Jahren (§153 StGB) dazu zwingen lässt, die Wahrheit zu sagen oder ob ihm die Freundschaft so wichtig ist, dass er dieses Risiko eingeht.
Dass er sich vor Jahren mit dem Opfer gestritten hat, würde ihn nicht belasten, und kann auch nicht als Anstiftung ausgelegt werden. Somit kann er aussagen, ohne dass der Staat ihm deshalb was anhängen kann. Die einzige Gefahr ist, dass dadurch die beiden Freundschaften zerstört werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Antwort. Besteht also keine Gefahr, dass er womöglich durch Widersprüche, Nervosität usw. (die Situation ist natürlich für ihn unangenehm um völlig neu) während seiner Aussage für die Polizei in gewisser Weise "auffällig" für die Polizei wird und daraufhin auch beschuldigt wird? Letztendlich kann die Polizei behaupten, seine Freunde haben das Opfer angegriffen, weil er sie seit Jahren in irgendeiner Form "angestiftet" hat. Wird also diese Tatsache auch bewertet, oder lediglich die Aggression?
Ist somit die Einladung als Zeuge eine Art "Verdacht" von der Polizei, oder tatsächlich nur eine wichtige Aussage für die Polizei "ohne Weiteres", weil mein Sohn derjenige war, der sie getrennt hat?
Mich irritiert, dass nur er als Zeuge eingeladen wurde. Ich mache mir Sorgen, dass ihm vorgeworfen wird, er hätte eigentlich die Absicht seiner Freunde kennen sollen, als sie zum Auto des Opfers gegangen sind. Das bestreitet er, aber es liegt auf der Hand zu denken, dass die zwei Freunde nichts "Gutes" vorhatten. Wird das alles bei der Aussage meines Sohnes bewertet, oder nur die Tat Ansicht?
Was passiert nach der Aussage? War das dann alles? Oder bekommt er noch weitere Einladungen, vielleicht sogar noch als Beschuldigter? Im Fälle einer Beschuldigung oder widersprüchlichen Aussagen, muss er mit einer Geldstrafe rechnen?
Wie kommt er am schnellsten und am saubersten aus dieser Geschichte heraus? Empfehlen Sie ihm, gleich bei der Polizei auszusagen, oder eher die Aussage verweigern und dann auf die Vorladung der Staatsanwaltschaft warten? Wenn damit dieser einmaligen Aussage leicht und unproblematisch aus der Geschichte rauskommt, wäre ich dafür, dass er gleich aussagt und fertig. Das belastet nämlich die ganze Familie. Was empfehlen Sie uns?
Danke für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihr Sohn wurde als Zeuge geladen, weil er am nächsten dran war. Bei den anderen hat die Polizei entweder nicht die Namen und Adressen oder die werden noch geladen. Es geht nur um diese Tat. Für Anstiftung bietet die Sachverhaltsschilderung keinen Anlass. Ob er die Absichten der Freunde geahnt hat ist unwichtig.
Wenn die Polizei alle Zeugen vernommen hat, geht die Akte zur Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob gegen die Freunde anklage erhoben wird. Wenn es zu einem Prozess gegen die Freunde kommt, dann wird es noch einmal eine Zeugenvorladung vom Gericht geben.
Dafür, dass er vom Zeugen zum Beschuldigten werden könnte, gibt es keine Anhaltspunkte in der Sachverhaltsschilderung.
Die Entscheidung, ob er bereit ist, seine Freunde zu verpetzen, kann ich Ihrem Sohn nicht abnehmen. Die muss er selbst treffen.
Mit freundlichen Grüßen