Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Vorkaufsrecht Grundstück Ablauf

12. Juni 2019 13:11 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Ausübung Vorkaufsrecht an einem Grundstück

Hallo, wir bekamen von einem Notar, die Abschrift des Kaufvertrags, des Grundstückes zugesandt, für das wir vor Jahren ein Vorkaufsrecht eintragen ließen. Zudem würde uns eine Verzichtserklärung zu gesendet.
Zwischen Kaufvertrag und Ankunft der Papiere lagen 5 Tage.
Frage1: Ab welchen Datum gelten die acht Wochen?
Frage 2: Müssen wir nun aktiv werden, um das Vorkaufsrecht auszuüben. Wenn ja, müssen wir bei dem Notar, der uns das Zugesandt hat melden oder ein X Beliebiger?

12. Juni 2019 | 14:14

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Das Vorkaufsrecht für Grundstücke bestimmt sich nach § 1094 , 1098 BGB. Das aus dem Vorkaufsrecht bestehende Rechtsverhältnis bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 463 BGB .

2. Die Ausübungsfrist des Vorkaufsberechtigten ist in § 469 Abs. 2 BGB geregelt. Danach haben Sie zwei Monate ab Zugang der MItteilung Zeit, das Vorkaufsrecht auszuüben. Soweit eine Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechtes geregelt ist, gilt abweichend von der gesetzlichen Regelung diese.

3. Die Ausübung oder der Verzicht des Vorkaufsrechtes erfolgt gegenüber dem Verpflichteten, d.h. gegenüber dem Verkäufer. Zwar ist die Erklärung formfrei, zum Nachweis der Ausübungserklärung sollten Sie diese durch einen Boten oder personlich (gegen Quittung) bei dem Verkäufer abgegeben. Dem Notar ist die entsprechende Erklärung ebenfalls zu übersenden.

Durch die Ausübung des Vorkaufsrechtes begründen Sie einen eigenen Vertrag mit dem Verkäufer, der den gleichen Inhalt wie der geschlossene Kaufvertrag mit dem Käufer hat.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

(1624)

Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER