Erblasser liegt seit Wochen im Sterben. Mein Kontakt ist seit vielen Jahren abgebrochen.
Neffen und Nichten kümmern sich z.Z. um den Sterbenden.
Ich möchte klare Verhältnisse schaffen und bereits jetzt eine Erbausschlagung einschließlich
des Pflichtanteils ggü. einer Kusine abgeben.
Reicht ein handgeschriebener Brief mit Datum an eine Kusine oder Vetter wie bei einem
Testament?
die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden; § 1945 BGB
und ist erst möglich, wenn der Erbfall eingetreten ist; § 1946 BGB
. Eine vor dem Erbfall erklärte Ausschlagung ist grundsätzlich unwirksam.
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Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
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Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.