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Von der PKV in die GKV durch die Familienversicherung des Ehepartners

22. März 2024 17:12 |
Preis: 50,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

es geht um meine Eltern, mein Vater (60 Jahre alt) ist bei der PKV und leider in einem Alter, wo er die Selbständigkeit aus körperlichen Gründen und der niedrigen Auftragslage aufgeben muss bzw. will.
Meiner Mutter ist GKV und fest angestellt. Mein Vater hat keine Einkünfte mehr und will die Firma einfach schließen. So kommt mein Vater jetzt in die GKV als Familienversicherung in meiner Mutters Versicherung rein, wie ich mich informiert habe.

So die Frage ist jetzt, wenn mein Vater nach 2-3 Monaten einen neuen leichten Job findet als Angestellter, bleibt er in der GKV oder muss er wieder in die PKV?

Was passiert, wenn meine Mutter gekündigt wird, mit meinem Vater in der Familienversicherung?

Vielen Dank

22. März 2024 | 17:59

Antwort

von


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Guten Tag,

wenn Ihr Vater bereits seinen 55. Geburtstag gefeiert hat, hat er praktisch kaum eine Chance mehr auf eine Rückkehr in die GKV. Nur wer in den fünf Jahren vor dem angestrebten Wechsel wenigstens kurzzeitig in der GKV versichert war, könnte er möglicherweise rückkehren oder er ist weniger als 2,5 Jahre von der Versicherungspflicht befreit, versicherungsfrei oder aber selbstständig.
Bestand aber während der fünf Jahre mehr als 30 Monate keine Versicherungspflicht, etwa aufgrund von Selbstständigkeit, einer Befreiung von der Versicherungspflicht oder einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, ist ein Wechsel in die GKV dennoch ausgeschlossen. Diese Regel gilt laut GKV-Spitzenverband auch, wenn die Wechselwilligen mit einer Person verheiratet waren, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Nur also im beschriebenen Ausnahmefall, wenn Ihr Vater also die Selbstständigkeit aufgibt und sämtliche seiner Bruttoeinnahmen als wechselnder PKV – Versicherter 505 Euro im Monat nicht übersteigen (vgl. § 10 Abs. 1 SGB V), könnte ein Wechsel in die GKV auch ab 55 möglich sein. Ihr privat versicherte Vater könnte dann ggf. in die Familienversicherung Ihrer Mutter eintreten und wäre sogar von den Beiträgen befreit.
Die Rückkehrkehrmöglichkeit ist abgeleitet aus der Richtlinie Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971.

Im Übrigen gilt, dass die Familienversicherung Ihrer Mutter endet, wenn nicht länger die Voraussetzungen vorliegen.

Dies wäre der Fall, wenn ein Angehöriger (sprich potenziell Ihr Vater ein höheres Einkommen hat als die Einkommensgrenze von monatlich 505 Euro (oder 538 Euro aus einem Minijob), sich wieder hauptberuflich selbstständig macht und mehr als 505 Euro pro Monat verdient.
Die Familienversicherung Ihrer Mutter endet auch, wenn sie gekündigt wird, wobei dann die vorher familienversicherten Angehörigen sich dann unter Umständen freiwillig in der GKV weiterversichern könnten.

Viele Grüße


ANTWORT VON

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