Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Vodafone muss den Nachweis sowohl über die Vertragsänderung als auch für die Hinweise erbringen, die nach Ihrer Darstellung nicht erfolgt sind. Insbesondere muss Vodafone den Tarifwechsel beweisen sowie den Hinweis auf mögliche Mehrkosten.
Ich empfehle Ihnen, sich mit Vodafone in Verbindung zu setzen, und zwar per Telefax oder per Einschreiben/Rückschein, um den Zugang des Schreibens nachweisen zu können. Sie sollten darauf hinweisen, dass es keinen Tarifwechsel gegeben hat und dass man Ihnen nicht mitgeteilt hat, dass Sie ein neues Mobiltelefon benötigen. Da es keinen entsprechenden Vertragsschluss gebe, gebe es auch keine Widerrufsfrist. Gleichwohl sollten Sie den Vertrag vorsorglich - und dies auch so angeben - widerrufen bzw. außerordentlich sowie hilfsweise zum nächstmöglichen Termin kündigen. Darüber hinaus sollten Sie damit drohen, dass Sie sich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen würden, würde man nicht binnen zwei Wochen ab Zugang des Schreibens von der Vertragsänderung abrücken und den Vorgang rückabwickeln. Außerdem sollten Sie damit drohen, die Angelegenheit nach Ablauf der Frist bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen. Schließlich sollten Sie Vodafone ankündigen, dass Sie sich nach Ablauf der Frist anwaltlich vertreten lassen würden. Dies sollten Sie nach Fristablauf auch in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Selbstverständlich stehe ich Ihnen aber auch gerne für eine Interessenvertretung zur Verfügung.
MIt freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
E-Mail:
Vielen Dank für Ihre Antwort, aber ich muss noch etwas korrigieren.
Das Mobiltelefon wollte ich haben für 50 EUR und auch die Vertragsverlängerung. Ich wollte aber keinen Tarifwechsel durch den mir die höhere Grundgebühr entsteht. Und auf diese Grundgebührerhöhung bin ich auch nicht hingewiesen wurden.
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie sollten dies gegenüber Vodafone klarstellen und auffordern, binnen zwei Wochen zu bestätigen, dass weiterhin die alten Konditionen gelten. Andernfalls könnte eine Feststellungsklage eingereicht werden. Sie sollten die Stellungnahme von Vodafone abwarten und sich dann ggf. an einen Anwalt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani