Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
In der Tat werden regelmäßig Besuchsvisa aus bestimmten Ländern mit der Begründung abgelehnt, dass der Rückkehrwille nicht zweifelsfrei erkennbar sein. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensentscheidung der Behörde. Grundsätzlich kommt nach Ablehnung eine sog. Remonstration in Betracht oder direkt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Berlin. Gegen die Ablehnung eines Visums zu touristischen und Besuchszwecken sind allerdings nach § 83 Absatz 1 Satz 1 AufenthG
Rechtsmittel ausgeschlossen. Hiergegen kann allenfalls remonstriert werden.
In diesem Verfahren kann die Rückkehrbereitschaft durch eine feste Arbeitsstelle mit einem guten Einkommen sowie starke familiäre Bindungen im Heimatland belegt werden. Auch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Besuchten, dass er für den Unterhalt und etwaige Arztkosten im Falle einer Erkrankung aufkommen wird, kann hilfreich sein. Insofern hätte ich nach Ihren Angaben durchaus gute Chancen gesehen, dass die Behörde im Rahmen des Remonstrationsverfahrens das Visum noch erteilt hätte.
Ist die Frist für eine Remonstration allerdings bereits abgelaufen, sehe ich keine weiteren Möglichkeiten, gegen die Ablehnung vorzugehen. Insbesondere ist mir keine aktuelle Gesetzesänderung bekannt, die eine Visumsvergabe garantiert - dies ist auch schwer vorstellbar.
Ich bedauere, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können, hoffe aber dennoch, eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 30.11.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Guten Abend Herr RA Wilking
besten Dank für Ihre rasche Antwort.
Habe Ihre Stellungnahme verstanden.
Die eingereichten Unterlagen waren komplett. Habe sehr wohl angezeigt, dass ich alle Kosten übernehme, hatte beim ADAC eine Krankenversicherung abgeschlossen. All diese Unterlagen lagen der deutschen Botschaft in Nairobi vor.
Leider kann meine Freundin kein regelmässiges Einkommen darstellen, da sie ja selbständig ist.
So werden wir wohl einen erneuen Anlauf versuchen müssen.
Gibt es da zeitliche Einschränkungen, ich meine wie oft können wir Antrag auf Erteilung stellen? Gibt es da zeitliche Beschränkungen zwischen erstem und zweitem Versuch?
Wie hoch sind die Kosten für Remonstration? Wie lange dauert es bis zu einem Ergebnis.
Gerne erwarte ich Ihre diesbezügliche Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Eine Frist, die zwischen Ablehnung und Neuantrag beachtet werden muss, gibt es zwar nicht. Allerdings sind die Erfolgsaussichten ohne Vorbringen neuer Tatsachen natürlich sehr gering.
Da über den fehlenden Rückkehrwillen in erster Linie illegale Beschäftigungen in Deutschland verhindert werden soll, wäre es wichtig, dass Sie eine qualifizierte und auf Dauer angelegte Beschäftigung Ihrer Freundin so umfassend wie möglich darlegen. Auch die Dauer des beantragten Visums sollte nicht zu lang sein, da dies ansonsten gegen die qualifizierte Beschäftigung sprechen würde (bei der man sich ja regelmäßig nicht z.B. 3 Monate am Stück Urlaub nehmen könnte).
Eine Remonstration verursacht keine Kosten (es sei denn, Sie schalten einen Anwalt ein, was aber nicht zwingend ist). Die Behörde hat grundsätzlich 3 Monate Zeit für die Bearbeitung. Bleibt Sie ohne triftigen Grund darüber hinaus untätig, kann hiergegen Untätigkeitsklage erhoben werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen