Gibt es eine Verzinsungspflicht bei noch nicht eingezahlten Einlagen in eine Personengesellschaft ? (Bilanztechnisch sind diese ja als Forderung erfasst)
Geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Eine spezielle gesetzliche Pflicht, noch nicht gezahlte Einlagen in eine Personengesellschaft zu verzinsen, gibt es nicht.
Etwas anderes könnte sich allenfalls aus dem Gesellschaftsvertrag, einer sonstigen Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und Ihnen oder dem allgemeinen Schuldrecht ergeben.
Ob im Gesellschaftsvertrag oder in sonstiger Weise entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden, kann ich ohne Einsichtnahme nicht beurteilen. Grundsätzlich in Frage käme aber eine schuldrechtliche Verzinsungspflicht wegen Verzuges nach §§ 286
, 288 BGB
. Solange die Gesellschaft aber, wie ich der Betreffzeile Ihrer Frage entnehme, die Einlageforderung gestundet hat, können Sie nicht in Verzug geraten.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage weitergeholfen zu haben.
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Mit besten Grüßen
Matthias Kassner
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller10. April 2010 | 19:12
Vielen Dank. Wie würde es bei einem Darlehen an Gesellschafter aussehen. Ist dieses (mit Zustimmung aller Gesellschafter) zinslos auszugestalten oder gibt es hier eine gesetzliche Verzinsungspflicht (Finanzamt) ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt12. April 2010 | 09:33
Geehrter Fragesteller,
eine gesetzliche Pflicht, Darlehen zu verzinsen, gibt es nicht. Es kann auch zinslos vergeben werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass sich die Zinslosigkeit eindeutig aus dem Darlehensvertrag ergeben muss.