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Verwertungsausschluss Rentenversicherung nach Antrag ALGII

27. März 2011 23:23 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Ich beziehe ALG II und habe eine private Rentenversicherung. Für diese habe ich einen Verwertungsausschluss vereinbart, habe im Nachhinein jedoch erfahren, dass dies nur vor Antragsstellung von ALG II geht. Ich habe den Fehler gemacht und während des Bezugs der ALG II- Leistung den Verwertungsausschluss vereinbart.

Frage:
Ist der Verwertungsausschluss dann überhaupt gültig oder ist er von der Versicherung auf Antrag wieder zurückzuziehen. Im Prinzip habe ich ja dann sonst die Verwertung für mich selbst ausgeschlossen aber die ARGE kann darauf zugreifen was mir nichts bringt.

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Ich halte den Verwertungsausschluss für wirksam. § 168 III VVG bestimmt, dass bis zur Höhe des Freibetrages des § 12 II Nr. 3 SGB II ein Auscchluss der Verwertung vor Erreichen des Ruhestandes möglich ist. Der Freibetrag aus § 12 II Nr. 3 SGB II steht Ihnen in jedem Fall zu, so dass zumindest in dieser Höhe der Ausschluss wirksam ist.
Im Rahmen des Schonvermögens darf der Leistungsempfänger mit seinem Vermögen verfahren, wie er möchte.

Der Ausschluss bindet auch die Arge, allerdings darf natürlich nicht Vermögen über dem Schonbetrag der Arge entzogen werden. Es kommt bei Ihnen also auf die Höhe Ihrer Rentversicherung und die Höhe Ihres Schonvermögens an.



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