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Verwendung des Markennamen 'Google' / Abbildung der Google Produkte im Werbematerial

30. Oktober 2020 20:47 |
Preis: 50,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Eine Local SEO Agentur bietet als Hauptdienstleistung die Optimierung von Google My Business Profilen an.
Auf der Webseite und auf dem eigenen YouTube Kanal will die Agentur auf den angebotenen Service mittels Infografiken und Werbevideos aufmerksam machen.

Darf die Agentur im eigenen Webematerial wie z.B. Explainer-Videos / Beschreibungen von Produkt-Unterseiten, Abbildungen von Google Suchergebnissen / Google My Business Profilen zeigen?

Man will ja schließlich deutlich erklären, was Google My Business ist und wie man es optimieren mag.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Verwendung des Namens und des Logos ist ohne Zustimmung im geschäftlichen Verkehr nicht zulässig. Sie müssen sich die Zustimmung vorher eingeholt haben, sonst fährt das zu einer sehr teuren Abmahnung.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 31. Oktober 2020 | 14:28

Vielen Dank für die Antwort. Gerne wollte ich (siehe Frage) jedoch noch wissen, wie es mit der Abbildung von Produkten im Werbematerial aussieht. Dieser Teilaspekt meiner Frage wurde bei der Antwort nicht berücksichtigt.


P.S. Gerne kann ich Ihnen diesen Link zu Herzen legen. Diese wurden mir vom Google Support als Antwort auf die oben genannte Frage gegeben. Bin leider kein Jurist und leicht irritiert.

https://www.google.com/permissions/products/

Laut der Unterseite darf man ohne expliziter angefragter Erlaubnis, Screenshots von Produkten darstellen. Kollidiert es jedoch nicht mit der Aufforderung, für die Nutzung der Marke immer um Erlaubnis zu bitten (siehe hier: https://www.google.com/permissions/logos-trademarks/ ) ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. November 2020 | 17:10

Das ist wirklich verwirrend geschrieben, Screenshots sind erlaubt, wenn aber das Logo selber verwandt wird, wird eine extra Genehmigung verlangt. Zudem ist stets der Hinweissatz zu verwenden, Änderungen sind zu unterlassen.

Trotzdem darf nur die Googlesuche verwandt werden, nicht aber die Marke an sich und losgelöst (bei Letzterem wäre ich vorsichtig, wenn z:B. das Logo einer bekannte Getränkemarke oder Fastfoodkette ohne Erlaubnis verwandt wird).

Je öfter Sie daher fragen oder eben Logos anderer Marken eben nicht mit einbeziehen, desto sicherer sind Sie!

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