Sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssen im Register schauen, ob diese Wortmarke geschützt ist. Dies können Sie beim Patent- und Markenamt in München machen, über die Website. Ich gehe aber nicht davon aus, dass diese Wortbezeichnung schützensfähig ist, da es tausende Agenturen in Frankfurt gibt, die online tätig sind.
Sie sollten daher zunächst nach einer derartigen Wortmarke suchen, zum Anderen ihn anschreiben und um Zusendung der Eintragung der Wortmarke bitten. Falls er darauf nicht reagiert, brauchen Sie keine weitere Reaktion zeigen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 (WhatsApp)
Web: http://www.anwalt-prime.de
E-Mail:
Patent- und Markenamt in München? Reicht nicht das online aus? https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis
Musds ich antworten? Kann ich auch ignorieren? Außerdem meinte er ja: "Sehen Sie von weiteren Schriftverkehr und Anrufen ab."
Sie sehen sie das?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ja, der Link ist der richtige. Hier reicht eine online Abfrage aus. Auf eine Antwort könnten Sie insofern auch verzichten, da er dieses explizit ja auch erwähnt hatte.
Wenn Sie online nichts finden können, insbesondere keine Wortmarke mit diesen Wörtern, können Sie denjenigen weiter ignorieren.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt