Ich habe Anfang 2006 eine Eigentumswohnung in einem 9-Parteienhaus gekauft. Die erste Eigentümerversammlung war für mich im März 2006. Einziehen konnte ich wegen Vermietung erst im Oktober. Dem Verwalter waren bereits im Zusammenhang mit Sanierungen einige unbequeme Fragen zu stellen und ich habe auch dazu spezielle Tagesordnungspunkte gefordert. Die jetzige Einladung enthält diese Punkte und auch die Wiederbestellung der Verwaltung, von der im vergangenen Jahr keine Rede war. Daraufhin habe ich Einsicht in den Verwaltervertrag gefordert, um die Leistungen zu sehen. Die verweigert er mit dem Hinweis, sein Vertrag sei ja schon mit dem Jahresende ausgelaufen. Wie beurteilen sie das nach dem WEG und vor allem die Situation, dass er eigentlich ja keinen Vertrag mehr hat, sich aber ohne Kenntnis seiner Leistungen wieder wählen lassen will? Was ich so natürlich nicht beurteilen kann. Es geht nur um eine Beurteilung bzw. einen Hinweis zum Verhalten vor der nächsten Eigentümerversammlung.
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist von der Bestellung des Verwalter und dem Abschluss des Verwaltervertrages zu unterscheiden.
Mit der Bestellung wird ein entsprechendes Vertragangebot gemacht. Insoweit wird der Verwalter sich auf die bisherigen Bedingungen beziehen (können), so dass der Vertrag sicherlich einzusehen ist.
Insbesondere wird mit Bestellung ein evtl. Angebot des Verwalters angenommen (BGH NJW 1980, 2466
).
Dies ist aber vorrangige Aufgabe der Eigentümerversammlung, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Wenn Verlängerung des bisherigen Vertrages beschlossen werden soll, ist dieser Ihnen natürlich zur Kenntnis zu geben.
Im Übrigen sollte geprüft werden, ob die Einladung ordnungsgemäß war, da ggf. der Verwalter nach Beendigung des Vertrages gar nicht mehr befugt war und dies der Verwaltungsbeirat vorzunehmen hätte. Ein gefällter Beschluss könnte anfechtbar sein.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Rückfrage vom Fragesteller29. März 2007 | 10:48
Wäre es nicht richtiger oder auch zwingend gewesen, schon in der Versammlung 2006 den auslaufenden Vertrag abzuhandeln und eine Abstimmung durchzuführen. Mindestens ein Angebot zu erhalten. Der Auslauf war doch terminlich klar.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt29. März 2007 | 13:40
Es wäre sicherlich der bessere Vorgang gewesen, bereits im vergangenen Jahr über die Verlängerung des Verwaltervertrages vorher zu beschließen. An sich ist der Ablauf aber nicht zwingend.