Sehr geehrte Rechtssuchende, sehr geehrter Rechtssuchender,
ob die Bewährung aufgehoben wird, kann nicht allgemein beantwortet werden. Problematisch ist natürlich, daß es sich um ein Delikt gleicher Art (Betrug) handelt und diese Delikt innerhalb der Bewährungszeit verübt wurde. Hier müssen Sie befürchten, daß die Bewährung widerrufen wird.
Der Widerruf dre Strafaussetzung ist dann gerechtfertigt, wenn der Verurteilte durch die Begehung eine Straftat innerhalt der Bewährungszeit zeigt, daß sich die Erwartungen nicht erfüllt haben, die mit der Aussetzung verbunden waren.
Das Gericht kann aber von dem Widerruf absehen, wenn es ausreicht, weitere Auflagen oder Weisungen zu erteilen, z.B. ihnen einen Bewährungshelfer zur Seite zu stellen. Unter Umständen könnte bei Ihnen die Bewährungszeit verlängert werden.
Positiv ist natürlich, daß Sie den Schaden behoben haben.
An Ihrer Stelle oder an Stelle Ihrer Freundin würde ich daher dringend einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird sich mit der StA und dem Gericht in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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