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Vertragsrecht Pauschalpreis?

26. Juli 2014 22:38 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Hallo,

wir haben einen Kunden eine Photovoltaikanlge mit 52 Modulen verkauft.
In unseren AGBs steht daß der aufgeführte Angebots- Preis bis zum Liefertermin
nicht garantiert werden kann. Unser Werkslieferant hat zwischen Kaufvert. u.Lieferterminn
den Preis erhöht. Diese Preiserhöhung haben wir den Kunden in der Vorkassenrechnung
gestellt. Der kunde hat sofort ohne zu reklamieren die in Rechnung gestellten Preise a
überwiesen.
Als die PV -Anlage ca 4 Monate im Betriebnahrme war, ist der Kunde zu mir ins Haus
gekommen und hat 2Module bestellt.
Als der Kunde zum 4 oder 5 mal ins Haus stürzte und erneut 2 Module forderte,
hat dieser vor 3Zeugen beteuert ,daß er die 2 Module auch nächste Woche bezahlen
wolle. Aber leider hat er nicht bezahlt ,die Forderung musste per Inkasso eingetrieben
werde. Jetzt ist er zu einen RA gegangen und erzählt diesen lauter unwahrheiten.
z.B Er hätte einen Festpreis usw. owohl er den Vertrag mit unseren AGBs.Unterschrieben hat . Auf den Vertrag ist kein Pauschalpreis vereinbart.
Ausserdem steht in unseren AGBs es gelten nur schriftliche Vereinbarungen,.
mündliche Vereinb. u. Zusatzvereinbarungen sind unwirksam.
Jetzt will er von mir 1300,--EU für die 2 Module und Anwaltskosten .
Als ich das abgelehnt habe, hat sein Anwalt bei mir Angerufen und mich unter Druck
gesetzt. Das wäre ein Pauschalpr. usw. Meine Antwort auf dem Auftragsform.
steht nach AGBs d. Fa von einem Pauschalpreis ist nichts geschrieben worden.
Kann mir dieser Typ mit seinen RA was anhängen.?

M.F.G

27. Juli 2014 | 10:02

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

sicherlich kann der Typ Ihnen etwas anhängen. Er könnte sogar Geld fordern.

Nach Ihrer Schilderung sind die AGB zumindst schon in einem Punkt unwirksam (mündliche Nebenabreden). Wahrscheinlich wird also noch mehr unwirksam sein.

Sie sollten alles unbedingt anhand der Vertragsunterlagen und der AGB prüfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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