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Vertragskündigungen bei Wohnungswechsel
17. März 2025 10:14
|
Preis:
50,00 €
|
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Wann und zu welchen Terminen sind Verträge (z.B. Versicherungen, Energielieferungen, Telefon, TV) auch vorzeitig zu kündigen, wenn eine Immobilie verkauft werden soll, der Eigentumsübergang aber noch nicht feststeht, die Immobilie bereits vor Eigentumsübergang verlassen wird und ein Appartement in einem Wohnstift bezogen wird.
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Sehr geehrter Ratsuchender,
die Kündigung selbst kann jederzeit erfolgen.
Es erscheint sinnvoll, die Kündigung bereits dann auszusprechen, wenn der Umzug feststeht.
Als Kündigungstermin sollte auch der Auszug genannt werden.
Denn ab diesem Zeitpunkt werden die Verträge ja nicht genutzt.
Anders kann es bei den Versicherungsverträgen sein.
Es ist da möglich, dass auf den Eigentümerwechsel abzustellen ist.
Denn z.B. bei eine Wohngebäudeversicherung hat der Erverber allein ein Sonderkündigungsrecht.
Dazu muss man aber die genauen Verträge kennen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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