Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Wenn es bei Vertragsschluß nicht erkennbar war, dass der Stick erst ab Windows 7 funktioniert, haben Sie tatsächlich einen Anspruch auf Rücktritt, Dann müßten Ihnen auch alle Kosten der vergangenen zwei Jahren zurückerstattet werden, gegen Rückgabe des Sticks. Diese Nicht-Erkennbarkeit müssen Sie allerdings beweisen, was ohne Original-Verpackung schwierig ist.
Allerdings unterliegt dieser Anspruch auf Rücktritt einer Verjährungsfrist von zwei Jahren, d.h. die Gegenseite kann Verjährung geltend machen, wodurch Ihr Rücktritt unwirksam würde. Zwar können Sie geltend machen, dass Sie damals bereits zurückgetreten sind, allerdings müssen Sie das beweisen.
Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Online-Verträgen, nicht bei Abschlüssen im Laden selbst.
Daher wird es leider aufgrund der langen Zeit schwierig, das Geld zurückzubekommen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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