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Vertragskündigung wegen Nichtfunktionierens

16. März 2015 15:46 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Ich habe mir vor zwei Jahren einen WLAN-Stick gekauft mit dazugehörigem Vertragsabschluss bei MOWO-Tel. Der Stick hat bei meinem Computer nicht funktioniert und ich bin gleich am nächsten Tag wieder in den Laden gegangen - habe meinen Computer mitgenommen - aber
die Verkäufer kamen auch zu keinem Ergebnis. Ich wollte nun vom Vertrag zurücktreten, da der WLAN-Stick ja nicht funktionierte, aber mir wurde von der Verkäuferin nur mitgeteilt, daß dies nicht möglich sei, da ich ja zuhause noch einen Computer haben könnte.
Nachdem wir nun auch andere WLAN-Sticks - erfolglos - ausprobiert hatten, stellte plötzlich
jemand fest, daß der Stick erst ab Windows7 funktioniert, ich aber Windows6 auf meinem Computer hatte. Ich hätte mir also das neueste Programm kaufen müssen. Darauf hat mich allerdings niemand bei Vertragsabschluss hingewiesen. Eigentlich hat man doch ein 14-tägiges Widerrufsrecht - v. a. bei Nichtfunktionieren des gekauften Gegenstandes.
Ich zahle nun schon zwei Jahre jeden Monat 25 Euro für nichts! Und soll noch ein ganzes Jahr
zahlen, weil ich nicht rechtzeitig gekündigt habe.
Gibt es eine Möglichkeit, das Geld - oder einen Teil davon - wieder zu bekommen
Vielen Dank für Ihre Hilfe

16. März 2015 | 17:37

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Wenn es bei Vertragsschluß nicht erkennbar war, dass der Stick erst ab Windows 7 funktioniert, haben Sie tatsächlich einen Anspruch auf Rücktritt, Dann müßten Ihnen auch alle Kosten der vergangenen zwei Jahren zurückerstattet werden, gegen Rückgabe des Sticks. Diese Nicht-Erkennbarkeit müssen Sie allerdings beweisen, was ohne Original-Verpackung schwierig ist.

Allerdings unterliegt dieser Anspruch auf Rücktritt einer Verjährungsfrist von zwei Jahren, d.h. die Gegenseite kann Verjährung geltend machen, wodurch Ihr Rücktritt unwirksam würde. Zwar können Sie geltend machen, dass Sie damals bereits zurückgetreten sind, allerdings müssen Sie das beweisen.

Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Online-Verträgen, nicht bei Abschlüssen im Laden selbst.

Daher wird es leider aufgrund der langen Zeit schwierig, das Geld zurückzubekommen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


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