Sehr geehrter Fragender,
prinzipiell ist es schwierig ohne die Vorlage des Vertrages zu beurteilen, ob eine automatische Vertragsverlängerung zulässig ist oder nicht.
Die Übernahme durch Ihre Frau stellt einen Betriebsübergang dar, sodass diese in alle Recht und Pflichten mit eingetreten ist. Eine Kündigung des Vertrages hat nicht stattgefunden, sodass dieser weiter besteht.
Ich habe Ihnen eine Email geschrieben.
MIt freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Diese Antwort ist vom 22.11.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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