Sehr geehrter Ratsuchender,
durch die von Ihnen geplante Überbauung verletzen Sie die von Ihnen angesprochenen Rechte, so dass die Bebauung so nicht statthaft ist.
Hier besteht lediglich die Möglichkeit, sich mit dem linken hinteren Nachbarn hinsichtlich der Überbauung zu einigen. Ohne Einigung werden Sie ansonsten damit rechnen müssen, dass dieser Nachbar (oder sein Rechtsnachfolger!) den Rückbau durchsetzen kann.
Ansonsten sehe ich nur die Möglichkeit, einen anderen Standort für das Carport zu wählen, wobei ich aber davon ausgehe, dass es wohl keine geeigneten Alternativlösungen gibt.
Daher werden Sie um eine Einigung nicht umhinkommen. Vielleicht will dieser Eigentümer ja auch auf seiner Seite "spiegelverkehrt" ein Carport bauen, so dass so eine Einigung herbeigeführt werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Diese Antwort ist vom 03.12.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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