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Versorgungsausgleich bei mehreren Versorgungsträgern eines Arbeitgebers

| 23. November 2015 08:39 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Arbeitgeber hat die betriebliche Versorgung auf 3 Versorgungsträger, einen Pensionsfonds, eine Unterstützungskasse und den Arbeitgeber selbst, aufgeteilt. Bei einem Versorgungsausgleich wird bei einem Versorgungsträger eine interne Teilung und bei den beiden anderen eine externe Teilung gemacht. Ich möchte die externe Teilung vermeiden und stattdessen im Rahmen eines Trennungsvertrags meiner Frau stattdessen eine Kapitalabfindung geben.

Meine Frage ist, ob dies möglich ist und ob mein Arbeitgeber eine Mitspracherecht hat oder ob ich mit meiner Frau zusammen entscheiden kann bei welchem Versorgungsträger auf eine Teilung verzichtet wird.

Vielen Dank

23. November 2015 | 09:37

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Ratsuchender,


nach § 6 VersAusglG können Sie und Ihre Frau Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich treffen.

Sie können den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen.


Ihr Arbeitgeber hat dabei kein Mitspracherecht; es ist allein die Entscheidung von Ihnen und Ihrer Frau, welche Anrechte Sie ausschließen wollen.


Sie können daher die Anrecht mit der externen Teilung herausnehmen.





Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Bewertung des Fragestellers 23. November 2015 | 17:34

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Vielen Dank für die Bewertung. MfG RA Thomas Bohle, Oldenburg

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 23. November 2015
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ANTWORT VON

(2929)

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Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht