Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Der Versicherungsmakler hat nur bedingt recht. Es gibt durchaus Versicherungen, die mitvererbt werden. Dies sind z.B. Versicherungen wie die KFZ Versicherung, sofern das zugelassene KFZ vererbt und nicht abgemeldet wird. Grundsätzlich sind Sachversicherungen, die etwa eine Sache (Hausrat, etc.) versichern "vererbbar", wenn kein persönlicher Bezug der Versicherung zum Erblasser besteht. Anders sieht es natürlich bei persönlichen Versicherungen aus, die den Erblasser persönlich versichern, wie etwa die Unfallversicherung. Diese können nicht übertragen werden.
Einige Versicherungsverträge sehen im Todesfall Fristen voraus.
Sie sollten daher unbedingt sämtliche Versicherungsverträge zusammensuchen, die entsprechenden Versicherer alsbald kontaktieren und über den Tod des Erblassers informieren.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
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Es handelt sich bei den Versicherungen nur um Sachversicherungen ohne persönlichen Bezug , alle bei einer einzigen Versicherungsgesellschaft und ich wollte wissen, ob der Versicherungsvertreter mit seiner Aussage, dass ich alle Versicherungen neu abzuschließen habe zu neuen Konditionen vertrauenswürdig ist, oder ob ich berechtigte Zweifel haben soll.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ohne dem Versicherungsvertreter etwas unterstellen zu wollen, würde ich Ihnen anraten, sich direkt mit den Versicherungsunternehmen der bestehenden Policen in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -