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Versicherungen fortführen bei Tod des Ehepartners

| 22. Februar 2007 20:02 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von


09:51

Unsere Versicherungen (Hausrat-, Haftpflicht- ...) liefen auf den Namen meines Ehemannes, der kürzlich verstorben ist.
Es besteht eine postmortale Generalvollmacht für mich.
Ich brauche die Versicherungen weiterhin und wollte sie deshalb auf meinen Namen umschreiben lassen.
Der Versicherungsvertreter sagte mir,das sei nicht möglich.
Um weiterhin versichert zu sein, müsste ich jeweils ganz neue
Versicherungsverträge-teilweise zu verschlechterten Bedingungen
abschließen.
Ich dürfte auch nicht die alten Versicherungen auf den Namen meines Mannes weiterlaufen lassen, trotz Generalvollmacht, weil ich dann den Versicherungsschutz verlieren würde.
Hat der Versicherungsvertreter Recht?
Was passiert, wenn heute der Versicherungsfall eintritt-noch bevor ich meinen neuen Vertrag abgeschlossen habe?
Wie ist die Rechtslage?
Für die Beantwortung der Frage danke ich vielmals.

22. Februar 2007 | 20:14

Antwort

von


(160)
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Der Versicherungsmakler hat nur bedingt recht. Es gibt durchaus Versicherungen, die mitvererbt werden. Dies sind z.B. Versicherungen wie die KFZ Versicherung, sofern das zugelassene KFZ vererbt und nicht abgemeldet wird. Grundsätzlich sind Sachversicherungen, die etwa eine Sache (Hausrat, etc.) versichern "vererbbar", wenn kein persönlicher Bezug der Versicherung zum Erblasser besteht. Anders sieht es natürlich bei persönlichen Versicherungen aus, die den Erblasser persönlich versichern, wie etwa die Unfallversicherung. Diese können nicht übertragen werden.
Einige Versicherungsverträge sehen im Todesfall Fristen voraus.
Sie sollten daher unbedingt sämtliche Versicherungsverträge zusammensuchen, die entsprechenden Versicherer alsbald kontaktieren und über den Tod des Erblassers informieren.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


Rückfrage vom Fragesteller 22. Februar 2007 | 23:36

Es handelt sich bei den Versicherungen nur um Sachversicherungen ohne persönlichen Bezug , alle bei einer einzigen Versicherungsgesellschaft und ich wollte wissen, ob der Versicherungsvertreter mit seiner Aussage, dass ich alle Versicherungen neu abzuschließen habe zu neuen Konditionen vertrauenswürdig ist, oder ob ich berechtigte Zweifel haben soll.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Februar 2007 | 09:51

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

ohne dem Versicherungsvertreter etwas unterstellen zu wollen, würde ich Ihnen anraten, sich direkt mit den Versicherungsunternehmen der bestehenden Policen in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen


Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -

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